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Der Präses constatirt, dass in Gemässbeit der §§ 13 und 14 der Statuten die Einberufung zur ausserordentlichen Generalversamm­lung durch schriftliche, den Gegenstand der Verhandlung enthaltende Einladungen an die Action äre sowie durch Verlautbarung in der amt­lichenWiener Zeitung vom 31. März d. J. erfolgt ist.

Derselbe constatirt ferner, dass 16 Actionäre, welche 35 Stimmen repräsentiren, erschienen sind.

Der Verwaltungsrath, auf den Gegenstand der Verhandlung, d. i. Abänderung des § 3 der Statuten, übergehend, stellt den Antrag, auf jede Actie einen Betrag von fl. 40 österr. Währ, zurückzuzahlen und den § 3 dahin abzuändern, dass er künftig laute:

Das Capital besteht aus fl. 19.500 österr. Währ, und vertheilt sich auf 300 Stück Actien von je fl. 65 österr. Währ., welche auf Namen lauten und nach dem Formular 1) ausgefertigt sind.

Dieses Capital stammt von dem per Actie um fl. 40 österr. Währ, reducirten Grundcapitale per fl. 30.000 Conventionsmünze her, welches die Gründer der Seiden- und Wolltrocknungsanstalt laut Gesellschaftsvertrag vom 4. Juni 1853 voll eingezahlt haben, indem obige Reduction auf den Actien laut Formular 1 der Gesellschaft durch Abschreibung ersichtlich gemacht wird.

Zur Begründung dieses Antrages führt der Verwaltungsrath Folgendes an: Der Zweck der Anstalt ist ein rein technischer, nämlich die Richtigstellung des Handelsgewichtes der Seide. Zur Erreichung dieses Zweckes dienen die Trocknungsapparate, welche in Folge der jährlichen Abschreibung gegenwärtig einen Inventar­werth von fl. 6587'17 haben.

Aus der letzten Bilanz vom 31. December 1871 geht hervor, dass ausser dem Reserveconto das übrige Capital der Gesellschaft in einer Einlage bei der Spareasse von circa fl. 24.000 österr. Währ, besteht und dass das Actiencapital sich zum weitaus grössten Theile aus den Trocknungsgebühren und zu einem verschwindend kleinen Theile aus der Verzinsung des grössten Theiles des Actiencapitales, welches in der Sparcasse liegt, verzinst.

Nachdem nun einerseits das bei der Sparcasse erliegende Capital einen sehr geringen Ertrag abwirft, nachdem ferner der Reingewinn der Anstalt eine stetige Steigerung erfahren hat, anderer-

9 Im Anhänge der Statuten darin vorkommend.