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Bei Durchführung der eben besprochenen Stellenbesetzung wurde unter Einem vom Verwaltungsrathe ein aus 16 Paragraphen nebst Anhang bestehendes Reglement für das in der Seiden- und Woll- trocknungsanstalt beschäftigte Personale zur Befolgung verfasst und Abschriften davon an die Hauptbeamten vertheilt.

Es wurden auch Cautionen in Anspruch genommen, die in Effecten deponirt sind, und zwar vom Director eine Caution per fl. 300 und vom Buchhalter eine per fl. 200.

Bei diesem Arrangement wurde zugleich eine Altersversorgung beider Hauptbeamten in Obsorge genommen, mit Inbegriff eventueller Pensionirung ihrer Ehefrauen, und mit demErsten allgemeinen Beamtenvereine der österr. - ungar. Monarchie in Wien ein dies- fälliges Uebereinkommen abgeschlossen.

Die Beitragsleistung eines jeden der beiden Beamten beträgt monatlich fl. 5 und die Anstalt leistet ungefähr gleich hohe Beträge freiwillig dazu. Der Fruchtgenuss stellt sich ungeachtet dieser nicht bedeutenden Einzahlungen ganz respectabel heraus; es wachsen nämlich die Rentenansprüche derart, dass laut Tabelle II Invaliditäts­pensionen (S. 2023) jeder der beiden Betheiligten z. B.

nach

5

Jahren

.fl. 148-05

75

10

75

. 265-30

n

15

7)

. 357-05

7 ?

20

n

. 428-50

75

25

7 ?

. 483-35

n

30

7)

. 526--

7 )

34

75

. 550 00

an Altersrente per Jahr zu beheben berechtigt ist.

Der Genuss der Invaliditätspension beginnt beim Eintritte der Erwerbsunfähigkeit, spätestens jedoch bei Vollendung des 65. Lebensjahres.

Uebrigens sichern obige Beitragsleistungen auch die Pensionirung der beiderseitigen Ehefrauen im Sterbefalle ihrer Gatten mit einer

sofortigen jährlichen Pension von je fl. 300.

Es dürfte wohl auch anzunehmen sein, dass ebenerwähnte Beamte durch Erreichung steigender Alterspension, je länger dieselben in der Anstalt functioniren, mit einer gewissen Beruhigung und Freudigkeit ih*en Verpflichtungen nachkommen und es hiebei weder an Fleiss und Eifer, noch an treuer Anhänglichkeit fehlen lassen werden,

,u