I. Statuten der Seiden- und Wolltrocknungsanstalt

in Wien.

Zweck und Umfang des Unternehmens, Capitalsfond und Dauer

der Gesellschaft.

§ 1. Der Zweck der Gesellschaft ist der Fortbetrieb einer Seiden- und'Wolltrocknungsanstalt in Wien in einem dem Bedürfnisse der hiesigen Industrie und des Handels entsprechenden Umfange, um unter jenen Normen, welche das Gesetz vom 19. Juni 18G6, R.-G.-Bl. Nr. 85; für öffentliche Wäg- und Messanstalten vorschreibt, das wahre und rechtmässige Handelsgewicht der Seide und Wolle zu ermitteln und hierüber Bescheinigungen mit der Beweiskraft öffentlicher Urkunden auszustellen.

Auch ist die Gesellschaft berechtigt, den Feinheitsgrad der Seide und Wolle, deren Filming, Drehung, Elasticität und Stärke, sowie das Calo (Decreusage) zu prüfen und hierüber ebenfalls solche Bescheini­gungen auszustellen.

§ 2. Die Gesellschaft ist eine Actiengesellschaft, hat ihren Sitz in Wien und ihre Firma lautet:

Seiden- und Wolltrocknungsanstalt in Wien.

§ 3. Das Gesellschaftscapital bestand ursprünglich aus fl. 31.500 österr. Währ., zertheilt in 300 Stück Actien ä fl. 105.

Dasselbe stammte von jenen Einlagen im Gesammtbetrage von fl. 30.000 Conventionsmünze, welche die Gründer derSeiden- und Wolltrocknungsanstalt laut Gesellschaftsvertrages vom 4. Juni 1853 voll eingezahlt haben und worüber denselben seinerzeit auf den Betrag von fl. 100 Conventionsmünze lautende Antheilscheine ausgefolgt worden waren.

Dieses Gesellschaftscapital per fl. 31.500 wurde in Folge Be­schlusses der Generalversammlung vom 15. April 1872 durch Rück-