XIV
des Aeußern selbst, da er in der Ätzung der ungarischen Delegation vom 26. Oktober 1883 bemerkte: „Eine eventuelle Garantie dafür, daß der Vertrag auch wirklich eingehalten werde, ist zwar nicht vorhanden, aber die internationale Konvention bietet solche Mittel, die eine Intervention ermöglichen und somit eine Verwirklichung des Vertrages sichern." sollte jemals ernstlich, was vorerst noch zu bezweifeln, irgend welche Intervention versucht werden, so könnte sie der Türkei gegenüber nur der Gesellschaft Hirsch zu Gute kommen, welche der Minister ohne Zweifel im Auge hatte, als er das Angebot eines entsprechenden Unternehmers erwähnte, welcher, wie er sagte, geneigt sei, die kleineren noch fehlenden Eisenbahnstrecken in der Türkei auszubauen, sowie das ganze Geschäft zu übernehmen. U)enn Gesterreich-Ungarn nunmehr dahin strebt, die Gesellschaft Hirsch der Hfforte aufs Neue aufzudrängen, so würde es seiner bisherigen Orientbahnpolitik, welche auf unbefangene Kreise den Eindruck machen muß, als wäre sie von Baron Hirsch selbst inspirirt, die Krone aufsetzen.*)
Grundsatzlose Spekulanten und pflichtvergessene Beamte können allerwärts vorkommen. Aber daß ein Staat so gefährliche Elemente Jahre lang schalten und walten, ja sogar mit Auszeichnung hervortreten läßt — während der pariser Ausstellung des Jahres 1878 war Baron Hirsch offizieller Repräsentant Oesterreich-Ungarns und empfing in seinen, von der anständigen Gesellschaft längst gemiedenen Räumen im Namen der Regierung Gesterreich-Ungarns —, daß ein Staat sich mit solchen Elementen identifizirt, indem er ihre Interessen zu den seinigen macht, das konnte wohl nur in dem Lande der Unwahr- scheinlichkeiten vorkommen. Wie die Wiener Diplomatie es sich angelegen sein läßt, zwischen Baron Hirsch und den Balkanstaaten zu vermitteln, ist u. A. aus dem Bericht der Eisenbahnkommission der bulgarischen Nationalversammlung zu ersehen, welche am 8. Oktober 1883 die Vereinbarungen der Wiener Konferenz genehmigte. In diesem Bericht heißt es: „Die bulgarischen Delegirten unterzeichneten erst dann die Konvention, nachdem Oesterreich-Ungarn formell versprochen hatte, die türkische Bahngesellschaft (Hirsch) zu bewegen, auf alle derselben durch Artikel X des Berliner Vertrages zugesicherten Rechte in Bulgarien zu verzichten." Weshalb hatte man damals von Wien aus diese Bestimmung über die Rechte der Gesellschaft Hirsch überhaupt in den
Bereits Anfangs November 1883 berichteten die Wiener Blätter von neuen Differenzen in Betreff des Anschlusses Wranja-Pristina zwischen Gesterreich- Ungarn und der jdforte. Letztere hatte Lixljan unweit Pristina als Anschlußpunkt bezeichnet, wogegen von Wien aus Einwendungen erhoben wurden. Es ist nicht abzusehen, wann die erforderliche Einigung zu Stande kommen wird.