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tinopel gegangen um zu lehren, und türkische Offlciere und Beamte sind nach Berlin entsendet worden, um zu lernen. Bemerkenswerth ist diese Thatsache wegen des Umstandes, daß die beiderseitigen Abgesandten von ihren Regierungen nur beurlaubt und in ihren alten Stellungen formell belassen worden sind. Es ist nicht ohne Bedeutung, daß an der Durchführung von Besonnen in der Eivilverwaltung und an der Hebung der Wehrkraft des türkischen Reiches deutsche Staatsangehörige mitzuwirken berufen wurden, und es hat sich zum vortheilhaften Unterschiede von den Sinekureninhabern englischer und französischer Herkunft der günstige Einfluß dieser deutschen Pioniere in der Türkei bereits bekundet, besonders in der Zollverwaltung. Leider sind indessen ihrer Wirksamkeit enge Schranken gesetzt. In ihrer gegenwärtigen Stellung als lediglich begutachtende und berathende Organe, ohne irgend welche Exekutive, sind sie in Wirklichkeit zur Unthätigkeit verurtheilt und inmitten all' der aufreibenden Enqueten und Kommissionen kaum im Stande, das durchzuführen, was ihnen offenbar zunächst vor Augen schwebt: kleine Reformen in den Manipulationen des Verwaltungsdienstes zu Gunsten der Vermehrung der Staatseinnahmen. Das ist sehr löblich und bringt vielleicht auch einige Ordnung in das Treiben der türkischen Bureaukratie. Allein um das türkische Reich nicht nur aus seiner Erschlaffung zu reißen, sondern wieder aus feste Füße zu stellen, werden größere Ziele anzustreben sein. Was dem türkischen Reiche seit den: Regiment der ersten großen Sultane abhanden gekommen, muß ihm neu geschaffen werden: eine staatsbürgerliche Verwaltung in europäischem Sinne, welche alle jene Bedingungen des Volksgedeihens herzustellen hat, die sich der Einzelne nicht selbst verschaffen kann. Auch die türkische Regierung muß die Ziele des arbeitenden Staates ins Auge fassen und auf dem Gebiete der wirthschaftlichen Verwaltung den Schutz des Einzelnen, die Bannung oder Lösung der Elementarkräste, die Hebung des Verkehrswesens anstreben, einmal durch entsprechende Gesetze oder Verordnungen sodann durch Vornahme von öffentlichen Arbeiten, insbesondere von Entsumpsungen, Bewässerungen, Aufforstungen, Damm-, Straßen-, Hafen- und Eisenbahnbauten.
Erst dann wird die lohnende Ausbeutung und Verwerthung der Bodenschätze des Landes und stufenweise die Entwickelung der nationalen Arbeit zu ermöglichen sein. Ist in den Absolutismus des türkischen Reiches eine solche durch die Kompetenzbemeffung der herangezogenen fremden Kräfte organisirte und gewährleistete Verwaltung mit Hülfe deutscher Intelligenz erst einmal eingefügt worden, ist es ihr vergönnt, in Ruhe und Frieden und auf die Freundschaft Deutschlands gestützt, ihre Thätigkeit zu entwickeln und mit Hülfe deutschen Kapitals ihre