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Nach dem Orient! : Donauwärts - die Orientbahnen - zur See
Entstehung
Seite
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Die Fiilaiiziirnng der türkischen Bahnen.

§5

Aonstantinopel gewesen, welcher ja durch die ihm bewilligte Theilnahme an der türkischen Staatsschuldenverwaltung befugt worden ist, die In­teressen der europäischen Gläubiger der Türkei zu wahren. Allein bei dem Arrangement vorn Dezember f88s sind nicht nur gerade die Türkenloosbesitzer am schlechtesten gefahren, sondern in jenem Admini­strationsrath sind im Gegentheil die Interessen des Baron Hirsch ge­fördert worden, da einige Vertreter der größeren Geldfirmen, an der Spitze der Iustizrath primker für den Bankier Bleich r öder in Berlin, eine Transaktion mit dem Unternehmen Hirsch in Aussicht genommen hatten. Unter solchen Umständen wurden vor Allem des letzteren Interessen gewahrt, weil sie auch für die beabsichtigte Trans­aktion Nutzen versprachen und die Interessen der Türkei, der Gläubiger derselben, wie die Türkenloosbesitzer kurzer Hand hintenangesetzt, als ob nicht eine freie abendländische Vertretung, sondern ein morgenländischer Mascha oder ein Despot früherer Jahrhunderte gewaltet hätte. Die englischen Gläubiger der Türkei haben im Administrationsrath der Bondholders durch U7r. Vincent ihre Interessen hinreichend gewahrt, obschon sie bis zum Jahre f875 alljährlich bis zu Prozent von der Türkei bezogen, die geliehenen Capitalien daher großentheils zurück­erhalten hatten. Nur die deutschen und österreichischen Türkenloosbesitzer hatten das Nachsehen, sie standen bei dem Arrangement von is88s, an letzter Stelle und ebenso wenig wie Baron Hirsch bei Abschluß seines neuen anderen Vertrages von s872 hat sich Herr Bleichröder bei dem Arrangement von ^88s auch nur im Geringsten um sie gekümmert.

Im europäischen Administrationsrath für die türkische Staatsschuld zu Aonstantinopel scheint eben lediglich das Haus Bleichröder vertreten und nicht, wie man glauben zu machen versucht hat, eine Abordnung der deutschen Gläubiger der Türkei.

A)ie bekannt, war von Baron Hirsch in der Subskriptionsein­ladung bestimmt versprochen worden:das Ergebniß der Subskription werde zum Baue der genau bezeichneten und oftmals erwähnten türkischen Bahnen (mit der durchgehenden »I-iZne principale« an der Spitze) verwendet werden, was um so weniger einem Zweifel unterliegen konnte, als die »§ne principule« als untheilbares Ganze konzessionirt worden war. Diese Verpflichtung ist indeß nicht innegehalten worden und hierin scheint eine Handhabe zu einem gerichtlichen Vorgehen gegen Baron Hirsch gegeben, wie es eine Anzahl der übervortheilten Loos- besitzer unter Leitung eines Ausschusses (Advokat Dr. Stall in N)ien) ernstlich anstreben.

Baron Hirsch übernahm die türkischen Bahnbauten und führte Die türkischen sie auch zu einem Theile aus, doch er unterließ es dabei, sich gegen Bahnbauten.