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Nach dem Orient! : Donauwärts - die Orientbahnen - zur See
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Diplomatische Actionen.

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wichtigen Angelegenheit zugleich deutsche und türkische Interessen ersolg- verheißend wahrnehmen zu können.

Bei der Neuregelung der politischen Zustände der BalkanhalbinselDiplomatische wurde aus dem Berliner Kongreß auch der südosteuropäischen Verkehrs- Actionen. Verhältnisse gedacht, leider aber nicht von Leiten Mitteleuropas, sondern aus Veranlassung des Baron Hirsch durch die demselben noch immer wohlgewogenen Vertreter Oesterreich-Ungarns. Auf Vorschlag derselben beschloß der Berliner Kongreß am 26. und 28. Juni ^878, nicht etwa die Türkei, Bulgarien und Lerbien, sowie den Baron Hirsch zur schleunigsten Erledigung der Orientbahnanschlußfrage im Linne des Vertrages von t.872 zu verhalten, sondern vielmehr den Baron Hirsch mit seiner Gesellschaft und mit seinen Rechten in den Friedensvertrag aufzunehmen. Auch damals war Oesterreich-Ungarn bemüht, für die Interessen der Gesellschaft Hirsch der Pforte wie den neugebildeten Ltaaten gegenüber einzutreten, obschon Baron Hirsch im Jahre 1^872 mit den Engländern den Anschluß der türkischen an die österreichischen Bahnen hintertrieben hatte. Die Artikel M und 38 des Berliner Friedens sind gleichlautend und bestimmen: . Ka xrincipaute 6s

Lul§arie (cle Lerbie) est (6e meine) substituee, pour sa part, uux enZnZeineMs <^ue la 3. ?orte a contraclies taut envers l'^utriebe- b^onZrie ciu'envers la compa§uie pour 1'exploitation cles cbemins cle fer 6e 1a lur^uie 6'Kurops pur rupport a 1'uebevemeM et au rac- corclemeM ainsi c^u'ä l'exploitation 6es IlAves ferrees situees sur Lon territoire.«

Ob es nothwendig war, strittige Verpflichtungen, über deren Trag­weite die betheiligten Ltaaten weder gefragt worden waren, noch die leitenden Diplomaten hätten antworten können, in dem Vertrag in dieser Form zu sanktioniren, mag dahingestellt bleiben. Den Lerben und Bulgaren, welche ihre politische Lelbstständigkeit wie ein Geschenk erhielten, konnten die Bedingungen derselben damals leicht vorgeschrieben werden. Daß die Aufnahme der Gesellschaft Hirsch aus Veranlassung und im Interesse ihres Thefs erfolgte, geht schon daraus hervor, daß eben nur von Verpflichtungen jener Ltaaten und nicht auch von den ent­sprechenden Rechten derselben gegenüber Baron Hirsch die Rede war.

In dem zweiten Absatz der Art. (0 bezw. 38 des Berliner Friedens wurde behufs Verständigung über die Führung und Anlage der Bahnanschlüsse eine Kommission eingesetzt, bestehend aus den Ver­tretern der drei betheiligten Regierungen unter Mitwirkung, ja unter Führung der territorial und unmittelbar nicht eigentlich betheiligten österreichisch-ungarischen Monarchie, die rLonterence u c^uatre« mit dem jedesmaligen Versammlungsorte lVien: