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Nach dem Orient! : Donauwärts - die Orientbahnen - zur See
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Die Viererkonferenz.

Vorschlag desselben einigte man sich zunächst über den Anschluß der serbisch-türkischen Eisenbahnen in der Richtung nach Aonstant- inopel, nachdem die Pforte sich zur Erfüllung der ihr im Berliner Vertrag auferlegten Verpflichtung d. i. zum Ausbau der Anschlußbahn von Bellowar an die bulgarische Grenze in der Richtung nach Sofia bereit erklärt hatte. Doch stellte die Pforte die Bedingung, daß der Anschluß nach Aonstantinopel nicht später eröffnet werden dürfe als der Anschluß nach Salonichi. Allein gerade in Bezug auf letzteren Anschluß konnte trotz wiederholter Sessionen lange Zeit keine Einigung erzielt werden. In der Session vom März ^882 machte die türkische Regierung drei Vorbehalte: t- daß die Gesellschaft Hirsch in jedem Punkte der Aonvention sich unterwerfe; 2. daß gleichzeitig mit der Anschlußlinie nach Mitrowiza-Salonichi die Flügelbahn Zamboli-Schumla gebaut werde; 3. daß Vranja nicht mehr als Anschlußpunkt erwähnt werde. Nachdem der türkischen Regierung in Bezug auf die erste Forderung beruhigende Zusicherungen von österreichischer Seite gegeben, der zweite Vorbehalt fallen gelassen und die dritte Differenz durch einen Aompromiß dargelegt worden war, gelangte endlich die »Louferencs ä ciuatre« im Jahre ^883 zu der angestrebten Vereinbarung und sormulirte die Ergebnisse derselben in der Aonvention vom 9 . Mai f883. In dieser Aonvention verpflichteten sich:

Oestereich-Ungarn zum Bau der Linie Budapest-Semlin bis zur Grenze bei Belgrad.'

Die Türkei p zum Bau der Linie Bellowar bis zur bulgarischen Grenze im Anschluß von Aonstantinopel nach Nisch und 2. zum Bau des Anschlusses nach Salonichi in Gestalt einer Zweigbahn,welche von der Umgebung pristinas oder jedem andern beliebigen Punkte, der von den ottomanischen Behörden hiezu geeignet erachtet werden wird, der schon bestehenden Eisenbahn Salonichi-Mitrowitza ausgehen und nach dem im gemeinsamen Einvernehmen als das passendste er­kannten Trace bis an die ottomanisch-serbische Grenze geführt werden wird".

Serbien zum Bau der Anschlußlinien Belgrad-Nisch, Nisch-Pirot in der Richtung nach Aonstantinopel und Nisch-Vranjaan einen durch gemeinsames Uebereinkommen zu bestimmenden Punkt an der serbisch-ottomanischen Grenze".

Bulgarien endlich zum Bau der Anschlußlinie von der serbischen Grenze bei pirot über Sofia nach der türkischen Grenze bei Bellowa.

Zn dieser Aonvention verpflichteten sich die betheiligten Staaten ferner bis t- Oktober ^88^ den Nachweis zu liefern, daß sie entweder durch eine Aonzession oder durch endgültige Vergebung der Arbeiten