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Die Aufhebung des Freihafens Trieft.
Triestiner Freihafens und über die dabei zu gewährenden Vergünstigungen beendet worden, dürfte mit der Durchführung dieser Maßregel endlich Ernst gemacht werden.
In Oesterreich selbst wird die Aufhebung von Trieft und Fiüme als Freihäfen und die Einbeziehung derselben in das Zollgebiet allerseits gebilligt. Insbesondere haben auch freihändlerische Ltimmen die Nothwendigkeit dieser Maaßregel hervorgehoben, „welchen Nutzen", frug man, „welche wirthschaftliche Berechtigung hat unter den heutigen Verkehrsverhältnissen die Ausschließung aus dem Zollgebiete? Ist sie nicht ein Ueberbleibsel mittelalterlicher und merkantilistischer Handelspolitik, die heute nur dazu dient, einzelnen Persönlichkeiten eine höhere Aente zu sichern, die aber allen übrigen Hunderttausenden von Kaufleuten, Lchiffsrhedern und Industriellen im österreichischen Kaiserstaate, insbesondere im Küstenlands selbst, einen wahren Hemmschuh freier Bewegung anlegt" ? Die Einrichtung der Freihäfen in den verflossenen Jahrhunderten habe ihre ganz besonderen geschichtlichen Gründe gehabt. In mehreren Fällen sollten diese Privilegien dazu dienen, die Ansiedlung fremder Kaufleute an derlei Leeplätzen zu beschleunigen; die Exemption von Zollplackereien, Mauthen und Abgaben sollte als Lockmittel der Niederlassung dienen. Lo seien die Freihafenvorrechte von Marseille im siebenten und achten Jahrhunderte, so auch die Privilegien von Trieft und Fiume in den Jahren ^?I7 bis ^730 entstanden. Außerdem habe man den eigentlichen Zwischenhandel an gewissen Leeplätzen hervorrufen und vermehren, sie zu großen Ltapel- und Lagerplätzen machen wollen. Nun seien diese Lchöxfungen zur Förderung des Zwischenhandels als überlebt und schädlich erkannt worden, längst beseitigt, wie die französischen, russischen und italienischen Freihäfen, oder in ihren Lebenslagen gezählt, wie diejenigen der deutschen Hansestädte. Ueberall habe man die Ueberzeugung gewonnen, daß die kommerziellen Zwecke durch Entrepots und Freilager vollständiger erreicht werden, als durch weitläufige Freigebiete, daß aber die übrigen wirthschaftlichen Interessen in Freihäfen gefährdet sind, während ihrer Pflege bei dem Entrepot-Lystem kein Hinderniß entgegensteht.
Als man Ende s882 in der Reichenberger Handels- und Gewerbekammer über Oesterreichs geringen Export nach dem Orient klagte, schob man die Hauptschuld daran der Ltadt Trieft zu. Der Lekretär der Kammer erblickte die Ursachen hiervon nicht so sehr in der Unzulänglichkeit der Bahnverbindungen Triests mit dem Inlands, nicht so sehr in den hohen Frachtsätzen, sondern besonders in dem Fortbestehen des Freihafen-jDrivilegiums und dem Verharren der Triester Kaufmannschaft im Wirthschaftsauslande. Und ein Mitglied der