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Nach dem Orient! : Donauwärts - die Orientbahnen - zur See
Entstehung
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Die Gotthardbahn.

dies gestatten (worüber der Bundesrath zu entscheiden hat), die zurück­gestellten Linien auszubauen. Die Eröffnung der Gotthardbahn erfolgte am Juni ^882.

Nach Artikel 5 des zwischen Deutschland, Italien und der Schweiz abgeschlossenen Gotthardbahnvertrages vom 3s. Oktober s87s hat die Gesellschaft mit den italienischen Eisenbahnen auf Verlangen direkte Tarife herzustellen, und zwar:

s) für Reisende: I. Alasse 50 Gent., II. Alasse 55 Tent., III. Alasse 25 Tent. per Schweizerstunde mit Taxzuschlag von 500/o für Strecken mit Steigungen von f50/00 und darüber,

2) für Waaren: Eilgut H-5 Tent.,

3) für Rohstoffe: 5 Tent. die Tonne mit einem Zuschlag von 3 Tent. für Strecken mit Steigungen von s50/go und darüber.

Für andere Waaren darf die Taxe s^>/2 Tent. per Tonne und Ailometer, von OV2 Tent. per Tonne und Ailometer für Strecken mit Steigungen von h 50/00 und darüber nicht übersteigen. Unter Roh­stoffen werden verstanden: Aohlen, Toke, Mineralien, Erden, Dünger, Schwefel, Steine, Holz rc. und dahin werden auch gerechnet: Eisen und grobe Eisenwaaren in ganzen Wagenladungen.

Wie leicht vorauszusehen war, haben sich diese Bestimmungen lediglich für die Gotthardbahngesellschaft ausreichend erwiesen, deren Tarife von Anfang an zu hoch beiläufig um etwa 26 jDroz. höher als auf der Brennerbahn festgesetzt und erst dann, aber unzulänglich, ermäßigt worden sind, als von Seite der deutschen Eisenbahnen und der französischen Aonkurrenz zu Gunsten Marseilles dazu ernstlich ge­nöthigt wurde. Deutschland, Italien und die Schweiz haben für die Gotthardbahn aus Staatsmitteln Mill. Frcs. aufgewendet und auf Grund dieses Beitrags das Recht und die Pflicht, die Verwaltung durch eine strenge Beaufsichtigung maßgebend zu beeinflussen. Man hätte die Gelegenheit, sich durch den Ankauf der vor Bewilligung der Nachtragssubvention auf 20 Frcs. gefallenen Aktien nach dem Beispiele Englands mit den Suez-Aanal-Aktien einen dominirenden Einfluß im Verwaltungsrathe der Gotthardbahn zu sichern, nicht un- benützt verstreichen lassen sollen, anstatt die Aktien der internationalen Börsenspekulation zu überlassen. Auf eine allseitige Wahrnehmung der Verkehrsinteressen Deutschlands, Italiens und der Schweiz wird erst dann zu rechnen sein, wenn die Gotthardbahn einer gemeinsamen Verwaltung der betheiligten Staaten unterstellt worden sein wird.

In Folge der hohen schweizerischen und italienischen Tarife hat Westdeutschland aus der Benützung der Gotthardbahn noch nicht alle jene Vortheile ziehen können, welche es auf Grund der Wegeabkürzung