England und der Suezkanal.
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Schiffe eine Reduktion des Transittarifes um 21/2 Frcs. per Tonne genießen; sobald das den Aktionären zufallende Erträgniß 2f Prozent beträgt, wird vom darauffolgenden p Januar ab die Pilotage-Gebühr auf die Hälfte reducirt; die Einhebung der anderen Hälfte hört auf, wenn das Erträgniß 23 Prozent erreicht. Bei einem Erträgnisse von 25 Prozent wird die fO Frcs. betragende Transittaxe für die Tonne auf 91/2, bei 271/2 Prozent auf 9 Frcs. herabgemindert. Für jede weitere Einnahmensteigerung um 3 Prozent jährlich wird die Taxe um 50 Tts. bis auf 5 Frcs. für die Tonne herabgesetzt. Im Verlaufe desselben Jahres kann nicht gleichzeitig eine Reduktion der pilotage - Gebühr und der Transittaxe stattfinden. In: Falle einer Abnahme des Erträgnisses wird die Transitgebühr nach der für Tarifreduktion festgesetzten Scala erhöht, doch kann in einem Jahre nicht eine zweimalige Erhöhung Platz greifen.
Wie erinnerlich hat diese Vereinbarung in England durchweg eine sehr abfällige Beurtheilung erfahren und ist in Folge dessen von Glad- stone nicht zur parlamentarischen Berathung gestellt worden. Da Domicil und Jurisdiktion des Aanals französisch bleiben, so fand man, daß trotz der Aonzessionen der Gesellschaft an England der französische Einfluß auf den Aanal und dessen Verwaltung fortbestehen werde, obschon die Gesellschaft sich die größten Vortheile gesichert habe, vor Allem billiges Aapital und das Prestige Englands, das jetzt in Egypten die Oberhand habe, während der englische Handel nur gänzlich unzureichende Aonzessionen erhalte und auch die Ermäßigung der Gebühren ungenügend sei. In diesem letzteren Punkte scheinen nun allerdings einzig und allein die Interessen der Aktionäre gewahrt worden zu sein; denn die Alagen der Schifffahrtsinteressenten gegen die allzu hohen Passage- und Lootsengebühren im Suezkanal sind durchaus gerechtfertigt, da bei einer Gebühr von IsO Frcs. für die Tonne jedes der den Aanal passirenden Schiffe bei durchschnittlich 2000 Nettotonnengehalt 20 000 Frcs. zahlt, was gewiß außerordentlich hoch ist. Dringend erwünscht erscheint eine ausgiebige Ermäßigung dieser Gebühren, etwa von fO auf 6 Frcs. per Tonne, wie sie die englischen Rheder verlangen, und nicht etwa so geringfügige wie die der Vereinbarung von fO auf 91/2 und 9 Frcs., welche überdies erst dann eintreten soll, wenn die Dividende der Aktionäre 25 bezw. 271/2 Prozent übersteigt, woran erst nach Jahren zu denken sein wird, wenn der Verkehr auf ^ —^2 Bkillionen Tonnen und der Reingewinn auf 70 Bkillionen Frcs. angewachsen ist. Inzwischen hat die Gesellschaft eine kleine Ermäßigung zugestanden. Vom Januar sollen bei Schiffen in Ballast statt fO nur 7,50 Frcs. per Tonne erhoben werden.