Dokument 
Nach dem Orient! : Donauwärts - die Orientbahnen - zur See
Entstehung
Seite
147
Einzelbild herunterladen

England und der Knezkanal.

^7

Alles in Allem genommen bedeutete die Vereinbarung indessen eine Anglisirung des Suezkanals. Die englische Regierung hatte den Actionären und ihren Ansprüchen die weitergehenden Zugeständnisse ge­macht und sie reichlich abgefunden. Allerdings stand sie unter diesen Actionären in erster Reihe. Dagegen hatte sie das französische Aapital, indem sie sich zum Bankier der Suezkanal-Gesellschaft machte, in Zu­kunft von jeder weiteren Betheiligung ausgeschlossen und sich selbst nach verschiedenen Richtungen einen maßgebenden Einfluß auf die Ver­waltung und Entwickelung des Unternehmens gesichert.

Von unbefangener Seite wird man das Vorgehen der englischen Regierung gegenüber Lesseps und der Suezkanal-Gesellschaft nur als ein loyales und liberales anerkennen müssen. Der Aanal ist nicht nur ohne, sondern sogar gegen England gebaut worden, und Lesseps hat keinerlei Veranlassung, eine Stellung aufzugeben, in welcher er durch Recht und Moral gesichert steht und selbst der Gewalt nicht erfolglos trotzen darf. Es war von der englischen Regierung klug und zweckmäßig, mit Lesseps eine Vereinbarung abzuschließen, Lesseps willigte sofort in den Bau eines zweiten Aanals, welchen die Engländer wegen des zu großen Verkehrs und der gleichzeitig damit stark wachsenden Dividenden des ersten Aanals verlangten. Auch gab er, wie die englischen Direktoren des Suezkanals in einem als Blaubuch veröffentlichten Bericht hervor­gehoben haben, trotz seines erwiesenen Rechtes aus die permanente Einhebung der jetzigen Gebühren den: Ansuchen auf Ermäßigung der­selben Folge, wodurch die englischen Rheder, nach Ansicht der englischen Delegirten, sofort und schon während der nächsten Jahre Millionen ersparen, worauf die Actionäre des Suezkanals Anspruch besitzen. Das angebotene Darlehen von acht Millionen fl)sund sei Lesseps kaum erwünscht, da die Actionäre des ersten Aanals gerne das Aapital ge­zeichnet hätten. Und da sowohl der Lord Aanzler als auch die Aron- anwälte das ausschließliche Privilegium Lesseps' anerkannten, konnte England den Lesseps'schen Bedingungen absolut nichts entgegenstellen, falls ein zweiter Uanal überhaupt nothwendig schien. A)ie Granville in der Sitzung des Oberhauses von: s7. Juli s883 meinte, müsse auch die vorige englische Regierung, als sie den Actienbesitz des Ahedive erwarb, angenommen haben, daß Lesseps das ausschließliche Recht auf eine Aanalverbindung durch den Isthmus besitze, und diese Ansicht, fügt Granville hinzu, empfahl sich außerdem dem gesunden Verstände der Regierung, denn sonst wäre Lesseps gar kein Privilegium gewährt worden. Letzteres stützt sich auf folgende Bestimmung der Aonzessions- Urkunde vorn 50. November s85^ von Ismail fl)ascha:blous lui LVONS clonne, pur ces präsentes, pouvoir exclusik cle con­to*