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Der gesetzmäßige Richter in ehelichen Streitigkeiten ist der Khadi. Zu ihm kommen alle die Frauen, welche gegen ihren Gemahl eine Klage haben. Da giebt es nun zuweilen wirklich spaßhafte Gründe dazu:
„Gott erhalte und segne Dich, mein Herr Khadi, ich muß Klage führen gegen meinen Herrn. Glücklich und zufrieden lebte ich einige Jahre mit ihm und war der Augapfel seiner Seele, wie er das Leben meines Herzens war. Aber da hcirathct er mir zur Schmach eine Andere und diese ist meine ärgste Widcrsacherin. Sie stiehlt mir die Liebe meines Gemahls und gleichwohl liebe und wünsche ich, daß dieser nach wie vor an meinem Herzen ruhe und auch mich mit seiner Liebe beglücke, die er jetzt fast nur der Anderen zuwendet. Wenn ich ihm zu viel geworden, warum verstößt er mich nicht ganz und gar? Es ist ja doch besser, ein Leben ganz ohne Liebe zu führen, als die Schmerzen der Herzenstödterin, der Eifersucht zu fühlen und vor Kummer zu Grunde zu gehen. O mein Herr Khadi, vcrhilf mir zu meinem guten Rechte! Befiehl meinem Herrn, daß er mir seine Liebe wieder zuwende! Ich beschwöre Dich darum bei dem Barte Deines Vaters — den Gott begnadigen möge — bei Deinem eigenen Haupte! Denn ich bin unschuldig und mir geschieht großes Unrecht. Gieb mir den Frieden meiner Seele, gieb mir die Liebe meines Herrn zurück, damit der Friede Gottes des Allbarmhcrzigen nicht von Dir und Deinem Hause weiche!"
Der Khadi bcschcidct nun den Ehemann zu sich, nachdem er vorher die betrübte Frau beruhigt und nach Hause geschickt hat. Dem Chehcrrn wird dann wirklich befohlen, seine Frau nicht fernerhin zu vernachlässigen, falls er nicht etwa besondere Klage gegen sie zu führen hat. Er verspricht, zu gehorchen, und beglückt seine erste Frau eine Zeit lang wieder mit seiner vollen Liebe, bis die Jüngere ihm „mit ihrer Schönheit zum zweiten Male das Herz vergiftet" und die Acltcrc zu neuen Klagen veranlaßt wird.
Dergleichen Streitigkeiten sind znmal bei den Arabern etwas ganz Gewöhnliches. Man sieht den Diwahn des Khadi oft förmlich