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schlechts ist, von einem Fakksse, wenn sie weiblichen Geschlechts ist, von den weiblichen Anverwandten gewaschen und in den „Keffn*)" ' gehüllt. Die Todtenklage findet auch in Egyptcn, aber in einer
weniger rohen Weise als im Sudahn statt.
^ ' Sechs Stunden nach dem Tode erscheint ein Geistlicher mit
^ den eine Bahre Tragenden, um die Leiche nach dem Friedhofe zu
s! bringen. Die Bahre ist einem Sarge ohne Deckel vergleichbar, an
I; , dessen Kopfende ein Stab mit einem Knopfe emporragt. Auf die
sen wird bei Männern ein Turban, bei Frauen ein weiblicher Kopfputz befestigt; war der Verstorbene ein Nachkomme des Propheten, dann ist der Turban grün umwunden; bei einem Dcrwihsch sieht man dessen spitze Filzmützc aufgesteckt. In diese Bahre wird , der Todte gelegt und mit einem roth- oder grünseidcnen Tuche, in
I welches Khorahnsprüche eingewebt sind, bedeckt. Vier Männer tra
gen die Bahre, einige andere gehen zu beiden Seiten derselben und tragen Fahnen, in welche die Worte des Glaubensbekenntnisses . . eingestickt sind. Mehrere Blinde eröffnen den Leichenzug, ihnen
folgen die Knaben der Nachbarschaft, von denen einige die Blinden führen. Die Blinden sollen für den Sehenden eine Mahnung sein, daß er einmal blind diesen Weg gehen müsse. Dann fol- >, gen die Männer und hinterdrein die Frauen, von denen sich in
- jeder Straße immer mehr und mehr anschließen.
Unter beständigem Absingen der Glaubensworte: „Ua il lall» il ^.Ilalr, Nallamliwä ra88ulll ^Ilall!" bewegt sich der Zug zuerst nach der Moschee; dort wird die Bahre in die Vorhalle niedergesetzt, der Geistliche spricht einige Gebete, dann ruft er mit lauter Stimme: „Bezeuget mir beim allbarmhcrzigen Gott, ihr Gläubigen, war dieser, den wir beerdigen wollen, ein frommer Mann!" Und wenn dann Alles antwortet: „„Ja, bei Gott, das war er, er hat als Gläubiger gelebt und ist als solcher gestorben!"" dann spricht er: „Nun wohlan, so bittet Gott, daß auch ihr den Tod dieses Gerechten sterben möget. Allah nehme seine Seele auf in das Paradies und sei uns gnädig!" „„Amen!"" schließt die Ver-
') S. Th. 1 S. 173.