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STÜCKFÄRBEREI UND APPRETUR
GROTTAU (BÖHMEN).
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is gegen Ende der Siebzigerjahre war die Textil-Industrie der nördlichen Kronländer Oesterreichs bezüglich der Veredelungsbranchen im hohen Grade vom Deutschen Reiche abhängig. Im Wege des Appreturverkehres gelangten vielfach die Halbfabrikate der Spinnerei und Weberei an deutsche Fabriken, von welchen sie nach ihrer Veredelung auf Grund des Ursprungscertificates wieder ihren Weg in die Monarchie nahmen.
Zu jenen Firmen des Deutschen Reiches, welche an diesem Wechselverkehr einen regen Antheil nahmen und ständig bedeutende Quantitäten in Oesterreich und speciell in Böhmen erzeugter Manufacturwaaren, namentlich Futter- und Kleiderstoffe, veredelten, gehörte auch die Firma Budde & Müller in Barmen (Rheinpreussen).
Gegen Ende der Siebzigerjahre nehmen die Bestrebungen der Regierung ihren Anfang, die heimische Textilindustrie von den fremden Veredelungsfabriken unabhängig zu machen, mit deren Realisirung dadurch begonnen wurde, dass erst auf die Wiedereinfuhr der fertiggestellten Fabrikate ein Veredelungszoll erhoben wurde, bis endlich die Zoll-
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restitution völlig eingestellt wurde. Damit war das Ende des Appreturverfahrens, welches so lange zwischen Oesterreich und dem Deutschen Reiche bestanden hatte, gekommen.
Der dadurch herbeigeführte plötzliche Abbruch dieses seit langer Zeit bestehenden Verhältnisses war sowohl diesseits als jenseits der Grenze für die einzelnen betroffenen Etablissements von weittragender Bedeutung. Wenn auch die Maassregel im Interesse der heimischen Industrie getroffen worden war, wenn auch damit bezweckt war, jenen Theil der Fabrication, welcher bisher, der alten Gewohnheit gemäss, nicht im Inlande betrieben, sondern den
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