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nanten von jenseits des Rheines entbehrlich machen sollte, hatte man auch schon seit langer Zeit in Aussicht genommen. Das Ansuchen der Bittstellerin Luzac kam zu gelegener Stunde, und so erklärt es sich von selbst, weshalb der Kaiser ihre Vorschläge nicht nur bereit­willig aufnahm, sondern sie noch vermehrt und erweitert wissen wollte.

Die Studien-Hof-Commission unterstützte Luzacs Vorschlag. Das Institut*) sollte sofort für 30 Mädchen errichtet werden. Fonds, aus denen die Auslagen, welche sich auf 1650 fl. beliefen, zu bestreiten wären, wusste sie nicht zu bezeichnen; aber sie erinnerte, dass seit mehreren Jahren 12 bis 16 Knaben und 3 Mädchen in das St. Johannesspital mit 75 sl. für jedes abgegeben und da auf a. h. Kosten versorgt worden seien. Da die Knaben bis auf einige ausgetreten und diese Art Stiftungen nicht mehr besetzt worden sind, so bemerkte die Commission, dass der für diese Kinder verwendete Betrag fast hinreichte, das Mädchcn-Erziehungshaus zu gründen, insbesondere dann, wenn ein Kloster sich fünde, das unent­geltlich dazu gewidmet werden könnte.

Diese Vorschläge befriedigten den Kaiser nicht. Was bei der Schöpfung einer neuen Sache nie außeracht bleiben darf, das vergaß die Studien-Hof-Commission ihren Antrügen hinzuzufügen. Der in dieser Angelegenheit an den Kaiser gerichtete Vortrag ent­behrte einer begründenden und reiflich überlegten Auseinandersetzung des Endzweckes des ins Leben zu rufenden Mädchenpensionats. Man vermisst auch darin die wohl erwogenen Bestimmungen, die angedeutet hätten, wie die Sache am besten, zweckmäßigsten und

*) Der Name Civil-Mädchen-Pensionat erscheint erst im I. 1812 im Bortrage des Grafen Dietrichstein behufs der Organisierung der Anstalt und der Bestimmung der Kostgelder. (Act. des kaiserl. Arch. Nr. 268/298 ox 1812.) Das Bestimmungswort Civil deutet auf Töchter von Civilbeamten. Zur Aufnahme ins Pensionat, heißt es im Decret an die Obervorsteherin vorn 20. October 1806, sollen künftig nur k. k. Beamtenstöchter in Vormerkung kommen. (Act. des Penf. Nr. 12 ex 1806.)

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