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anfänglich auf 20 Mädchen aufgestellt werden könnte, wo sie nach vorhergegangener Prüfung ihrer Fähigkeit gratis aufgenommen würden; und da sie von geringerem Stande wären, so ist zu über­legen, ob nicht jede mit einem Betrage von 180 fl. in Kost und Kleidung erhalten werden könnte? Keine aber wäre aufzunehmen, die nicht schon lesen und schreiben könnte, welches sie in der Normal­schule zu erlernen Hütte. Dadurch wären sie über die Kinderjahrc hinaus und Hütten die Leichtigkeit im Begreifen schon erwiesen; mithin würden sie auch nicht so lange im Hause verbleiben. Über­dies müsste das Haus und die Bezahlung der Vorsteherin rUi ai-ai-io bestritten werden; auch ist der Raum auf mehr als zwanzig Mädchen anzutragen, damit nach und nach zahlende Kostgäugcrinnen aufgenommen werden können."

Wenn dieses einmal in gutem Gange sein wird, und sich etwa noch andere dergleichen Erziehungsörter von selbst errichten werden, da ohnedies das Officierstöchter-Jnstitut in eben dieser Absicht schon 40 derlei Mädchen erzieht: so wird die ganz natür­liche Folge sein, dass nachher durch einen allgemeinen Befehl niemand mehr berechtigt sein werde, eine Erzieherin unter was immer für einem Namen aufzunehmen, die nicht Beweise von ihren Eigenschaften sowohl in der Religion als in anderen Kenntnissen mittels bewährter Zeugnisse und vorläufiger Prüfung gegeben habe, so wie es bereits mit den Privattehrern in Ansehung der Normal­schule beobachtet wird. Es ist auch zu sehen, wie ein Gleiches in Bezug auf Hofmeister der männlichen Jugend von nun an ein­geführt werden könnte?"

Über diese Anträge hat die Hof-Commission die Luzac zu vernehmen, hienach mit ihr einen standhaften Plan zu entwerfen und Mir solchen sodann nebst dem Überschlage für die sämmtliche Beköstigung und mit der Anzeige des Ortes, wo dieses Institut unterzubringen wäre, zur Schlussfassung vorzulegen. Und da Ich Mich soeben erinnere, dass von dem Kaiser- und Johannesspitale