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mehrere Mädchen und von diesem ersten allein 32 Stipendien von 100 fl. * ) und andere noch geringere erhalten: so ist unter einem in Überlegung zu nehmen, ob nicht zum Theil dieser Betrag zum Besten des neuen Erziehungshauses und der Mädchen selbst, wenn sie anders dazu geeignet sind, verwendet werden könnte."

Da kurz zuvor der Befehl ergangen war, nach welchem die Frauenklöster von allen in ihnen befindlichen, die Jahre der Er­ziehung bereits überschreitenden Personen geräumt werden mussten, so verwies der Kaiser auf das Kloster zu St. Ursula, wo die Mädchen unter der Leitung einer weltlichen Erzieherin unterzubringen wären, und wo die Nonnen hinwidcrum aus den Kost- und Wohnungs­beiträgen Nutzen ziehen könnten.**)

*) Als Kaiser Josef sich mit der Reorganisation der Armenhäuser und Spitäler in Wien beschäftigte, wurde das Hofspital, auch Kaiserspital genannt, aufgelöst. Die 20 Waisenmädchen, die dariu untergebracht waren, kamen in das Parhamerische Waisenhaus gegen eine Verpflegssumme von jährlich 160 fl. per Person. Im I. 1785 wurden diese Mädchen aus dem Waiseuhause wieder herausgenommen und mit Handstipendieu von jährlich 100 fl. betheilt. Dadurch konnte die Zahl der Stipendien von 20 auf 32 erhöht werden. (Geschichte der öffentlichen Anstalten, Fonde und Stiftungen für die Armenversorgung in Wien. Karl Weiß, S. 111.) An diese 32 Stipendien, beziehungsweise 3200 fl., erinnerte sich Kaiser Josef, während er die obige Resolution schrieb.

**) Handbillet v. 10. März 1786. Der Inhalt dieses an den Grafen Kolowrat gerichteten Schreibens ist folgender: In Bezug auf die jüngsten wegen Errichtung eines weiblichen Pensionats von Mir ertheilte Entschließung, ergibt sich dermalen eine Gelegenheit, welche einerseits die Bewerkstelligung eines solchen Institutes allhier für das Ärarium erleichtern und anderseits die Zahl der darin aufzunehmenden Zöglinge zu vermehren möglich machen dürfte. Der erlassene Befehl znr Räumung der Frauenklöster von allen in selben befindlichen, die Jahre der Erziehung bereits überschreitenden Personen, dürfte in dem Kloster der hiesigen Ursnlinerinnen einen solchen Raum ver­schaffen, dass in selbem eine hinlängliche Anzahl weiblicher Zöglinge dieses Pensionats unter Leitung einer weltlichen Erzieherin, wie z. B. der Luzac, unter­gebracht werden könnte. Das Kloster erhielte dadurch den Vortheil, die leeren Wohnungen durch den für ein jedes dieser Mädchen zu bestimmenden Äost- und Wohnungsbeitrag zu benützeu. Der Gottesdienst und Normalschuluuterricht