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Nachdem Luzac vernommen worden war, stellte die Studien- Hof-Commission (17. Mai 1786) neuerdings ihre Anträge. Was den Stand der Mädchen anlangte, wollte man solche Kinder wühlen, von denen nicht besorgt werden könne, dass deren moralische Anlage entweder durch gänzliche Vernachlässigung oder durch üble Beispiele schon verdorben.sei. Man entschied sich daher für Kinder der Beamten oder der Officiere niederen Ranges, zumal für solche, die verwaist waren. Freilich musste immer die Fähigkeit das Haupt- erfordernis zur Aufnahme bleiben und die Leibesbeschaffenheit soweit mit in Anschlag kommen, dass man Mädchen, die besonders schwach oder gar nnssgestaltet waren, die Aufnahme versagte.

Kost und Kleidung mussten einfach und reinlich sein. Bei der Kost sollte ein anderes Getränk als Wasser nicht gestattet werden. Bon der Kleidung musste alles entfernt bleiben, was man eigentlich Putz nennt; zur Wohnung wurde das Kloster zu St. Ursula in Borschlag gebracht. Bon der Clausur aber musste das Pensionat befreit bleiben.

Da die ganze Anstalt in vielen Stücken immer nur ein Versuch sein konnte, so wollte man die Schülerinnenanzahl auf 20 beschränken. Zwischen dem zehnten und zwölften Lebensjahre sollten die Mädchen in das Pensionat eintreten und darin acht bis zehn Jahre verbleiben.

Die Unterrichtsgcgenstände, welche die Commission feststellte, beschränkten sich auf Lesen und Schreiben, um bei dem ersten zur richtigen Aussprache und Tonmessung und bei dem andern zur Rechtschreibung, zur schönen Handschrift und zur Fertigkeit in dem

würde für selbe mit den übrigen Kindern des Hauses gemeinschaftlich sein; und endlich würden die Nonnen selbst, durch das Beispiel dieser weltlichen Erzieherin geleitet, sich die echten Grundsätze einer guten Erziehung, um hievon anch auf ihre Mädchen die Anwendung zu machen, mehr beizulegen Gelegen­heit finden.

Diesen Gedanken gebe Ich Ihnen zu dem Ende mit, dass bei der ohnehin von der Studien-Hof-Commission in dieser Angelegenheit zu pflegenden Überlegung unter einem erwogen werde: ob und inwieweit solcher allenfalls zur Ausführung geeignet sein würde.