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überaus nützlichen Dietandoschrciben zu gelangen; auf das Rechnen, soweit es als praktische Kenntnis zur Haushaltung nöthig ist, auf Religions- und Sittenlchre, deutsche und französische Sprachlehre, und aus kleine Aufsätze und Briefe in beiden Sprachen; aus Erd­beschreibung und vaterländische Geschichte, aus einige Übungen im Tanzen und Zeichnen und aus feinere Handarbeiten. Mit der Zeit sollte für die älteren Mädchen die thätige Verwendung zum schrämte selbst als praktische Vorbereitung zu ihrem Berufe die Bildung vollenden.

Die Hofstelle fügte noch bei, dass auch auf die allgemeine Weltgeschichte gesehen werde, dass einiges aus der Naturgeschichte, welche vor sehr vielen Vorurthcilen bewahre, dazu kommen müsse, und dass diese Mädchen in den letzwn drei oder vier Jahren ihres Aufenthaltes in dem Mädchenpensionat auch zu allem, was in der weiblichen Haushaltung vorkommen könne, theoretisch und praktisch angeleitet werden sollten.

Merkwürdig! keine der beiden Behörden, weder die Hofkanzlei noch die Studien-Hof-Commission gedenken bei der Auswahl des Lehrstoffes mit einem Sterbenswörtchen der Pädagogik. Vergaß man dieser Wissenschaft? Oder hielt man das Minimum von Pädagogik und Methodik, welches damals Lehramtscandidatcn vor­getragen wurde, für die Zöglinge des zu gründenden Erziehungs­hauses als etwas leicht zu Entbehrendes? Oder galt es als selbst­verständlich, dass mit dem Unterrichte in den Lchrgcgenständeu auch die Unterweisung in der Lehrmethode damit in Verbindung war? Als selbständige Disciplin erscheint "die Lehrmethode erst im Plane des Mädchenpensionats aus dem Jahre 1792 ausgeführt, welcher der ungarischen landstündischen Deputation zur Errichtung eines Institutes für Mädchen von der Studien-Hof Commission in Wien bekannt gegeben worden ist. *)

9 Act. der Stud.-HostCom. Nr. 1450 ex 1702.