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Den Unterricht hätten die Nonnen übernehmen sollen. Da mau aber in ihre Fähigkeiten Zweifel setzte, so sollte ihre Lchrart vorerst untersucht werdeu. Der Religionsunterricht jedoch, bei dem es wesentlich ist, der Jugend, besonders der weiblichen, richtige und geläuterte Begriffe einzupflanzen, sollte in keinem Falle den Nonnen überlassen, sondern dem Katecheten der Normalschulc bei St. Anna übertragen werden. Die französische Sprache, die Erd­beschreibung und die Geschichte wies man Luzac zu.

Rechtschaffcnheit und Gefühl, gesunde Begriffe und angemessene Kenntnisse, gute Sitten und Anstand bezeichnete man als diejenigen Eigenschaften, welche von Seiten des Herzens, des Verstandes und des Äußeren die Vorsteherin lrespective Untcrvorstcherinnen) des Institutes empfehlen sollen.- Überdies verlangte man von der Leiterin des zu gründenden Pensionats Eifer, Geduld, Ernst mit Sanftmuth verbunden, woraus Unvcrdrossenheit und Wachsamkeit entstehen, ferner Reinlichkeit, gute Art und Richtigkeit des Ausdrucks und die nöthige Erfahrung in den Handarbeiten.

Als Hilfspersonal gestand man Luzac eine Aufseherin (Unter- vorsteherin) zu, dann zwei Mägde und zwei Wärterinnen, welche die Kinder zu säuberu, die Wohnung zu reinigen hatten.

Auf diesen Vortrag erfolgte am

29. Mai 1786

das ist also der Geburtstag des k. k. Civil-Müdchen-Pensionats die vonLapcnburg datierte Resolution, welche den Anträgen der Studien- Hof-Commission beipflichtet und die Errichtung der Anstalt genehmigte. Nur über das Wie der Ausführung fügte der Kaiser einzelner: An­trägen eigenhändig einige Willenscntschlicßungen bei: Das Alter der aufzunehmenden Mädcherü durfte nur anfänglich auf das zwölfte Lebensjahr beschränkt bleiben, während nach Verlauf von fünf oder sechs Jahren auch solche Mädchen im Institute als Stift- oder Zahlzöglingc Aufnahme finden müssen, die im siebenten oder im