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achten Lebensjahre stehen, und das deshalb, damit den Zöglingen, welche zur künftigen Erziehung des weiblichen Geschlechtes bestimmt sind, noch in dem Pensionat Gelegenheit geboten sei, eine voll­kommene Kenntnis in allen Theilen des Unterrichts und der prakti­schen Erziehung unter Leitung der Obervorsteherin zu erlangen; für die Auswahl dieser Mädchen durfte kein Stand, keine Classe vorgeschrieben werden, sondern es kamen Hiebei lediglich deren körper­liche und sittliche Eigenschaften in Betracht; ein Probejahr, in welchem sie zu bestätigen hatten, ob sie die erforderlichen Eigen­schaften vollkommen besitzen, entschied über ihre endgiltige Aufnahme.

Die Ernennung und Bestätigung der Zöglinge behielt sich der Kaiser vor. Auch verlangte er, in den Plan des ganzen Ursuliner- klostcrs, in den speciellen Plan des zu dem Institute zu verwendenden Klostertheilcs und in den gesammten Kostenüberschlag, bevor zur Herstellung des Gebäudes geschritten werde, Einsicht zu nehmen.

Den in Vorschlag gebrachten Religionslehrer nahn: er mit dem Bemerken an, dass die älteren Zöglinge unter der Leitung des Katecheten zur Ertheilung des Religionsunterrichtes an die jüngeren verhalten werden. Ein Gleiches verlangte der Kaiser auch bezüglich der übrigen Unterrichtsgegenstände.

Die Vorsteherin Luzac erhielt mit Inbegriff der Kost einen Gehalt von 700 fl. gegen die Bedingung, dass sie ihre Söhne aus erziehlichen Rücksichten, sobald sie neun Jahre alt sind, aus dem Hause gäbe.

Die Zurichtung des Gebäudes erheischte einen Betrag von 8098 fl. 3 kr. Zur inneren Einrichtung des Institutes bedurfte Luzac 3753 fl. 24 kr.

Hinsichtlich der Kost wurden für den Mittagstisch vier Speisen: Suppe, Rindfleisch mit Brühe, eine belegte grüne Speise und Gebratenes mit Salat, für das Abendessen deren drei: Suppe, Zugemüse und Eingemachtes in Vorschlag gebracht. Das Frühstück sollte im Winter aus einer Suppe, im Sommer aus einer Semmel