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Gehalt vvm 20. Mai 1786 flüssig zu machen und ihr die zur Anschaffung der Kleider und Wäsche bestimmte Summe voü 1519 fl. 50 kr. zu erfolgen. Da im übrigen dieses Handschreiben mit den vorausgegangenen Entschließungen bezüglich der Fonds nicht im Einklänge stand, so erstattete die Studien-Hos-Commission die Anzeige,*) der Ausstattungsbetrag, das Erfordernis für die bewegliche Pensionatseinrichtnng und der Mietzins seien bei dem Camerale angewiesen, da der Studienfonds so beträchtliche Auslagen zu leisten außerstande sei. Der Kaiser betrachtete aber beides als eins:es wird sich jeder denkende Kopf leicht bescheiden können, dass nicht die Aufklärung und Belehrung der ganzen Jugend der Nation sich nur auf das Z^proeeutige Interesse des gesammteu Jesuiten-Bermögens kann beschränken und bestimmen lassen, sondern nach Bedarf, den die Copulation gibt, und nach Verdienst der Lehrer muss abgemessen werden. Ebenso wie wann bei diesem Fuudo ein Übcrschnss wäre, selber nicht zu anderen Bedürfnissen des Staates sollte verwendet werden können."**)

Damit das Ärar nicht beständig mit diesen Kosten beschwert bleibe, so sollten dem Institute von dem Kaiser- und Johannes- spitalc so viele Plätze und Pfründen zugewiesen werden, dass die 24 Mädchen für diese Anzahl entschied man sich später in Kost und Kleidung unterhalten werden konnten. Die Vorsteherin und die Meister jedoch sollten n1> ürnrio bezahlt werden.

Dem Kaiser war daran gelegen, dass das Institut sehr bald eröffnet werde, denn er vermuthete, dass künftig wenig Personen von gewissen Kenntnissen sich dem klösterlichen Leben widmen werden, und dass in einigen Jahren der Mangel an Lehrerinnen sich fühlbar machen dürfte, weshalb an einen Ersatz durch das Pensionat gedacht werden müsse. Dieser Umstand, der die lchramt-

*) Vortrug der Stud.-Hof-Com. v. 13. November 1786.

**) A. h. Entschließung von: 22. November 1786. "

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