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liche Thätigkeit der Zöglinge mehr in den Bordergrund treten ließ, war Ursache, dass er verlangte, dem Schön- und Rechtschreiben, dem Rechnen und den weiblichen Handarbeiten, die für das All­gemeine gehören, seien alle übrigen Kenntnisse nachzusetzen. Der Unterricht in der Musik und im Tanzen sollte nun gänzlich unter­bleiben. Da aber der Endzweck des Pensionats in Frage gestellt worden wäre, sobald man diese Mädchen nach ihrer Ausbildung zu Partieular-Diensten in Verwendung nehmen wollte, so wurden die Eltern verständigt, dass sie sich schriftlich zu verbinden haben, die ausgebildeten Zöglinge durch sechs Jahre dem öffentlichen Schuldienste dort, wo man sie benöthige, zu widmen. Das ist die Ursache, welche der Ausstellung des Reverses zugrunde liegt, nach dem sich auch die Stiftzöglinge von heute verpflichten müssen, wenigstens sechs Jahre als Erzieherinnen oder Lehrerinnen au öffentlichen Schulen sich verwenden zu lassen.*)

Nachdem der Kaiser die 24 Mädchen ernannt hatte, ließ er den Eltern, resp. Vormündern, bekannt geben, dass diese Mädchen zu weltlichen Lehrerinnen für Mädchen-Trivialschulen herangebildet, in Ansehung ihrer Gesundheit und ihres geraden Wuchses durch einen Chirurgen untersucht, im Lesen und Schreiben geprüft, und im Falle sie entsprechen, probeweise auf ein Jahr ausgenommen werden. Am 20. December 1786 war um 10 Uhr morgens die Prüfung und Untersuchung dieser Mädchen, wozu Luzac im Regierungshause zu erscheinen hatte. **)

Nach dem Willen des Kaisers sollte am 1. Februar 1787 der Unterricht in der neuen Bildungsstätte seinen Anfang nehmen. Aber

*) Statut für das k. k. Civil-Mädchen-Peusionat in Wien aus dem I. 1875. Im I. 1800 verzichtete man auf diesen Revers. Der Obervorst. Zoho wurde damals mündlich eröffnet, dass es von der Verbindlichkeit, nach vollbrachtem Unterrichte durch sechs Jahre den öffentlichen Schulen sich zu widmen, ganz abzukommen habe. (Curatelsact. Z. 21 v. I. 1803.)

**) Act. des Pens. Nr. 9 ex 1786.