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Im Krankenzimmer wurde um 12 Uhr das Mittagsessen, um 4 Uhr das Vesperbrot, um 7 Uhr das Abendessen eingenommen.

Besuche der Eltern, Vormünder, Oheime und Tanten dursten nur in den von dem Arzte erlaubten Stunden iusolange stattfinden, als dem Patienten das Bett zu verlassen nicht gestattet war.

Nahrungsmittel den Kranken mitzubringen, war, wie es sich von selbst versteht, nicht gestattet.

Eines schönen Gebrauches, der die Zöglinge zu den seltenen Tugenden des Wohlwollens und der Freigebigkeit leiten und führen sollte, gedenken die Normalien aus dem Jahre 1787. Es war den Zöglingen erlaubt, 1 fl. C.-M. aber nicht mehr zu besitzen, damit im Falle, als ihr gutes Herz sie zu irgend einer Übung der Wohlthätigkeit bestimmte, sie dieselbe auch ausüben konnten. Selbstverständlich mussten sie sich mit der Obervorsteherin darüber berathen und ihr Rechnung legen.

Das Stilleben des'Pensionats wird nur durch Tage von außerordentlicher Bedeutung unterbrochen, was für die Zöglinge ebenso wohlthuend als erfrischend ist. Zu diesen Festtagen gehören die Geburts- und Namenstage der Majestäten, au denen schulfrei ist und Fcstgottesdienst stattfindet.

Jubel und Freude ergreift die Gemüther der Zöglinge, wenn gemeldet wird, dass hohe Besuche, etwa die Majestäten oder wie in jüngster Zeit die Frau Kronprinzessin, Erzherzogin Stephanie, das Pensionat mit ihrem Besuche zu beglücken gedenken. Wie die Gedenkbücher der Anstalt zeigen, geschah solches sehr häufig von der Kaiserin Karolina Augusta, der Kaiserin Maria Anna und am häufigsten von der Frau Erzherzogin Sophie.

Von anderen vornehmen Besuchen sei hier nur folgender gedacht. Im Jahre 1813 besichtigte Johann Friedrich Gottlieb Delbrück, Erzieher des nachmaligen Königs Friedrich Wilhelm IV. und des Kaisers Wilhelm, das Pensionat; im Jahre 1815 Se. königl. Hoheit der Kronprinz Wilhelm von Bapern und im