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Jahre 1866 Se. kaiserl. Hoheit der Prinz Peter von Oldenburg, dem damals sämmtliche Erziehungsanstalten Rußlands unterstanden.

Ein Tag, der den Pensionärinnen viele Freuden bereitet, ist der Balltag. Schon Kaiser Josef wies für dieses Bergungen 200 fl. *) an. Im Jahre 1830 geriethcn auch die Pcnsivnatsbälle in Gefahr, beseitigt zu werden. Der Grund zu dieser harten Maßregel ist darin zu suchen, dass man das eine- oder anderemal die Dauer des Balles über Maß und Gebühr ausgedehnt hat, was höheren Orts übel vermerkt worden ist. Bon 8 Uhr abends bis 8 Uhr morgens sollen sich einmal die Pensionärinnen mit ungeschwächter Lust dem Bergnügen des Tanzes hingegeben haben. Solche Umstände führen meist zu peinlichen Erörterungen. Das geschah auch in diesem Falle. Die Obervorsteherin führte für die Beibehaltung der Bälle so gewichtige Gründe an, dass auch fernerhin der Pensionatsjngcnd dieses vielbegchrtc Bergnügen zugestanden wurde, jedoch mit der Bedingung, dass nur von 7 Uhr abends bis 5 Uhr früh - und nicht bis 12 Uhr nachts, wie der Aufseher der deutschen Schulen wollte getanzt werden dürfe. So blieben die Balltage den Zöglingen erhalten. Im Jahre 1839 suchte die Obervorsteherin selbst an, dass im Fasching nur ein Ball abgehalten werden möge, und dass an­statt des zweiten in der schöneren Jahreszeit mehrere Landpartien unternommen werden dürfen.

Die Tage, an denen die ZöglingeAusgang haben",aus- speisen dürfen", wie man zu sagen pflegt, gehören auch zu den Fest- und Frcudentagen der Pensionatsjngcnd.

Die alten Normalien aus dein Jahre 1787 ordneten das Aus­speisen so, dass jeden Sonntag zehn Zöglinge die Erlaubnis aus­zugehen erhielten, sobald sie darum ansuchten, und sofern sie fleißig gewesen sind. Um 11 Uhr vormittags musste eine verlässliche Person

*) Im betreffenden Aktenstück steht bei der Zahl 200 das Ducaten- zeichen sL). Act. d. Statth. Nr 23165/1005 ox 1831.