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casse erhalten werden, 6 von Privaten und der Jubiläumszögling. Die Kostzöglinge werden gegen ein jährliches Kostgeld von 800 fl. und einen einmal zu leistenden Ausstattungsbetrag von 260 fl. wie die Stiftzöglinge erzogen und gebildet.

Wie sich doch der Verpflegskostenbeitrag nach und nach er­höht hat! Ursprünglich betrng die Dotation für jeden der 30 Stift­zöglinge 200 fl. Bankozettel. Im Jahre 1802 wurde das Kostgeld auf 220 fl., 1805 auf 270 fl., 1806 auf 300 fl. und 1807 auf 360 fl. Bankozettel erhöht. Am 26. März 1811 wurde beantragt, das Kostgeld von 550 fl. auf 700 fl. zu steigern. Im Oktober 1811 erhöhte man es auf 1000 fl. Bankozettel oder 200 fl. W. W., sogenannte Einlösungsscheine; im Februar 1811 auf 250 fl. W. W., im Mai dieses Jahres auf 300 fl. W. W.

Seit dem Jahre 1811 änderten sich auch die Lcbensmittelpreise gewaltig. Damals zahlte das Pensionat das Pfund Rindfleisch mit lp /4 kr., das Pfund Kalbfleisch mit 12 kr.; im Jahre 1812 ersteres mit 16 kr., letzteres mit 21 kr. Einlösungsscheine.")

Im Jahre 1818 betrug das Kostgeld bereits 700 fl."* **) ) Des nächsten Jahres aber wurden von den präliminierten 700 fl. in­folge der billigen Lebensmittelpreise 29 fl. 40 kr. per Kopf er­spart. Im November 1828 erhöhte man das Kostgeld von 260 fl. C.-M. auf 320 fl. C.-M., 1847 betrug es schon 490 fl. C.-M.,***) 1866 stellte sich die Verpflegung eines Zöglings auf 516 fl.ch)

*) Act. der Statth. Nr. 71 ex 1812.

**) Während sich die gesammten Verpflegskosten im Institute zu Verona eine dem Civil-Mädchen-Pensiouat ähnliche Anstalt im Jahre 1816 auf 800, in Mailand auf 1000 Francs Silbermünze, und im Officierstöchter- Pensionat zu Hernals auf 912 fl. 11 kr. beliefen, stellten sich die des k. k. Civil-Mädchen-Pensionats auf 739 fl. 13 kr.

***) Nachricht ü. d. k. k. C. M. P. S. 28. f) Act. d. Pens. Nr. 30 ex 1866.