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Doch bald häuften sich neuerdings Klagen um Klagen über die Obervorsteherin, eine schlimmer als die andere. Die Mutter des Zöglings Reich, Witwe eines Naitofsiciers, bat in einem an den Kaiser gerichteten Gesuche, um Zurückgabe ihrer Tochter und führte als Grund dieses seltsamen Verlangens die Übelstände, die ihrer Meinung nach im Pensionat herrschten, in einem förmlichen Sündenregister auf, was den Kaiser veranlasste, dieses Ansuchen sogleich zu gestatten und anzuordnen, dass Missbräuche, die sich etwa in der Anstalt fänden, abgestellt werden. Wie­wohl Luzac bei ihrer Verantwortung nicht wenige dieser ihr zur Last gelegten Beschuldigungen in das Gebiet böswilliger Er­findung und abscheulicher Verleumdung verweisen konnte, und obgleich die Pcnsionatszöglinge selbst in einem Majestätsgesuche die Obervorsteherin als eine Frau schilderten, die ein Spiel ihrer Feinde wurde, von der sie aber mit der Zärtlichkeit einer Mutter erzogen werden, so sah sich Kaiser Josef doch gezwungen, bei so bewandten Umständen Luzac zu entlassen, was mit dem Decret vom 19. Oktober 1789 geschehen ist.*)

Der Kaiser selbst machte auf die Obervorsteherin des Officiers- töchter-Pensionats, Mdc. Zoho, aufmerksam und meinte, es wäre zu überlegen, ob man sie nicht auch zur Obervorsteherin des Civil- Mädchen-Pensionats ernennen sollte. Zehs wurde Luzacs Nach­folgerin. Damit war aber dem Pensionat wenig geholfen. Auch über diese Dame melden die Acten wenig Erfreuliches. Diese Ober­vorsteherin,dieden Siebzigerjahren nähersteht als den Sechzigern," **) heißt es, sei zu alt und unthätig, sei ein verdrießliches Wesen, überdies noch eigensinnig und hochmüthig in ganz außerordentlichem Grade; sie weigerte sich sogar, bei dem Antritte ihres Amtes dem Regierungspräsidenten sich vorzustellen. Den Zöglingen habe

*) Act. der k. k. Statth. Nr. 1 ex 1789.

**) Vertrag des Direktoriums v, 29. November ex 1796.

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