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Zu dieser Zeit war, wie man aus dem Vorangehenden er­sieht, das Clavierspiel noch nicht obligater Unterrichtsgegenstand. Wenn damals ein Zögling Musik erlernen wollte, so musste er sich den Meister oder die Meisterin selbst, d. i. auf eigene Kosten, be­sorgen. Im Jahre 1815 kam wohl der Fall vor, dass Sc. Majestät einem Zöglinge (Theresia Nis) monatlich 10 fl. zur Erlernung der Musik bewilligte. *)

Weil die Erfahrung bestätigte, dass die Ausübung des Clavier- spieles großen Vortheil verschaffte, so wandte sich Dietrichstein an die n.-ö. Stände und setzte ihnen diesen Umstand in beredten Worten auseinander, was zur Folge hatte, dass auch sie den 6 ständischen Zöglingen den Clavieruntcrricht ertheilen ließen?'*)

Nach einiger Zeit bat der Curator, Se. Majestät möge 10 Stiftzöglingcn auf Kosten des Staates das Clavierspiel lehren lassen. Al^ch diese Bitte fand Gehör. Überdies bewilligte der Kaiser, dass 375 fl. W. W. behufs Anschaffung eines neuen guten Piano- fortes flüssig gemacht werden.***)

Den Betrag von 600 fl. W. W., den Dietrichstein aus seinen Mitteln für das Clavierspiel bezahlte, übernahm nach seinem Tode der Staat.

Eine deutliche Vorstellung über die Entwicklung der Anstalt gewinnt mau aus dem ersten Hauptzustundsberichte über das Mädchen - Pensionat vorn Jahre 1830. Nach diesem setzte sich der Personalstand aus 1 Obcrvorsteherin, 3 Uutcrvorsteherinnen, 1 Katecheten, 1 Lehrer der deutschen Normalgcgenstünde, 1 Zeichen­lehrer, 1 Lehrer der französischen, 1 der italienischen Sprache, 1 Clavierlehrer, 1 Tnnzmcister, 1 Doetor der Heilkunde, 1 Wund-, 1 Zahnarzt, 1 Kanzleiaushilfsiudividuum, 1 Wäschmeisterin, 1 Be-

*) Act. d. Statth. mit der a. h. Entschließung v. 9. April 1815.

Act. d. Statth. Nr. IN» uud 212 ex 1818.

***) Act. d. Minist. Nr. 295 ex 1825.