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rr) Die Abänderung der bisher üblichen Gonduite - tzkalsificalion.

Die Obervorsteherin hatte jährlich dem Curator eine Conduite- Liste zu überreichen. Diese wurde dann Sr. Majestät vorgelegt. Solange das Pensionat bei den Minoriten untergebracht war,- ge­schah diese Classification durch die Obervorstcherin allein, ohne Einfluss der Untervorsteherinnen. Zu diesem Zwecke wurde eine Tabelle ausgefüllt, in der zur Verzeichnung der Untugenden specielle Rubriken eröffnet waren. Da gab es solche für eitel, stolz, zänkisch, jähzornig, trüge, eigensinnig, empfindlich, zurückhaltend, lügenhaft, überdies noch Columnen zu Bemerkungen über die Gemüthsbeschaffen­heit, die Sitten, die Verwendung, das Talent und den etwaigen Leichtsinn der Zöglinge. Die Censuren, die man dazu verwandte, waren: etwas, sehr, ziemlich, wenig rc.

Gegen eine monatliche Classification sprachen sich die Schulen- oberaufsicht und die Studien-Hos-Commission entschieden aus. Schließlich begnügte man sich, dass eine solche Conduite-Schilderung jährlich einmal mit den Prüfungsacten des zweiten Semesters zur Wissenschaft der Oberbehördc vorgelegt werde. Damit jeder Partei­lichkeit vorgebeugt sei, musste diese Conduite-Schilderung von der Obervorsteherin mit der jeder Classe vorgesetzten Untervorsteherin gemeinschaftlich verfasst werden. Diese Schilderungen waren tabellarisch zu verfassen und hatten, nebst Angabe des Namens, Alters, der Bezeichnung des Stiftplatzes, welcher dem Zögling verliehen war, sich lediglich auf eine bezeichnende kurze Charakter­schilderung, auf das Verhalten im allgemeinen und das Benehmen bei religiösen Handlungen zu beschränken.

U) Die Ziegekurig der religiösen Äöungcn.

Hinsichtlich der religiösen Übungen war man maßgebenden Orts getheilter Meinung, ob nämlich die Zöglinge dem öffentlichen