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Gottesdienste in der Pfarrkirche beiwohnen sollten, oder ob diese religiösen Übungen in der Pensionatskapelle abzuhalten seien.

Mit ganz richtigem Verständnisse entschied man sich für die letztere Annahme, weil bei den Predigten, den Ephorien auf das Geschlecht, das Alter und den künftigen Beruf der Zöglinge ent­sprechend Rücksicht genommen werden konnte. Für eine mäßige Remuneration sollten die Piaristen in der Josefstadt täglich die hl. Messe lesen und an Sonn- und Feiertagen und deren Vor­abenden den Segen abhalten. Misslich war freilich der Umstand, dass die beiden Funktionen, nämlich die des Gottesdienstes und die der Ephorie, welche der Katechet zu halten hatte, getheilt und getrennt waren.

Bei der Berathung, wie diese Theilung der Funktionen zu beseitigen wäre, waren die Mitglieder der Studien Hof Commission selbst getheilter Meinung. Der Referent befürwortete die Bei­behaltung der bestehenden Einrichtungen, die übrigen Mitglieder erklärten sich dahin, dass zur Besorgung aller dieser Funktionen ein eigener Priester mit freier Wohnung im Jnstitutsgebäude an­zustellen sei;denn nur durch einen im Hause wohnenden, sich ganz der religiösen und der Herzensbildung der Zöglinge widmenden, durch stete Beobachtung die geistigen Bedürfnisse genau kennenden, zur Lösung dieser Aufgabe vollkommen qualifieierten Priester, an welchem auch die Erzieherinnen und die Jnstitutsvorsteherin eine Stütze und einen kräftigen Rathgeber finden würden," könnte die beabsichtigte vorzügliche Bildung erlangt werden.

Anders urtheilte der Staatsrath vr. I. A. Jüstl. Ihm schien im Antrage der Majorität mehr Ideales als Praktisches zu liegen.Dass ein Priester in einem Mädchen-Pensionate wohnte, würde manche Gefahren Und manchen Schein von Ärgernissen herbeiführen. Das'Mädchen-Pensionat ist kein Kloster, daher auch eines Spirituals, der nicht im, sondern neben dem Kloster zu wohnen pflegt, nicht bedürftig. Wenn der dermalige Katechet und