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Ephortator sein Amt auf eine solche Art versieht, dass sein Wirken nur Unterricht für den Verstand, nicht auch Bildung für das Herz, den Willen, die Gesittung ist, so entspricht er seinem Berufe nicht. Ein anderer müsste gewählt werden. Rathgeber für die Obervorsteherin kann er auch jetzt fein. Die Bildung zu Er­zieherinnen sollen die Zöglinge doch eigentlich von den Vor­steherinnen, nicht von dem Katecheten und Ephortator erhalten."

Die Anstellung eines im Institute wohnenden Priesters unter­blieb somit.

Was die religiösen Übungen anlangte, gestattete das f. e. Ordinariat: nur die Zöglinge des Instituts, die Vorsteherinnen, das Dienstpersonal dürfen der hl. Messe in der der hl. Anna ge­weihten Pensionatskapellc an Sonn- und Feiertagen giltig bei­wohnen; die Ausspendung des hl. Altarssacramentes auf den: Krankenlager hat allzeit von Seite der Pfarre öffentlich zu ge­schehen; an Wochentagen soll in der Regel um 8 Uhr eine stille, an Sonn und Feiertagen aber nach der unmittelbar voraus­gehenden Ephorie um 9 Uhr morgens eine hl. Scgenmesse, bei welcher die Zöglinge das Mcsslicd mit Orgclbegleitnng abzu­singen haben, gelesen werden; an Samstagen und an den jedes­maligen Vortagen der Feiertage ist abends '/-^8, an Sonn- und Feiertagen aber nachmittags um 2 Uhr, ein hl. Segen sammt Litanei abzuhalten; an den vier Sonntagen, an denen die Zög­linge von Vierteljahr zu Vierteljahr das hl. Sacrament des Altars empfangen, sollte ausnahmsweise um 8 Uhr morgens eine stille Messe mit der gleichzeitigen Abspeisung der Zöglinge, nach dem Schlüsse der Ephorie aber um 10 Uhr die an den Sonn­tagen übliche Segenmesse gelesen werden; die hl. Beicht haben die Zöglinge nach entsprechender Vorbereitung durch den Katecheten an den betreffenden Samstagen nachmittags zwischen 5 und 8 Uhr abzulegen.