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Ephortator sein Amt auf eine solche Art versieht, dass sein Wirken nur Unterricht für den Verstand, nicht auch Bildung für das Herz, den Willen, die Gesittung ist, so entspricht er seinem Berufe nicht. Ein anderer müsste gewählt werden. Rathgeber für die Obervorsteherin kann er auch jetzt fein. Die Bildung zu Erzieherinnen sollen die Zöglinge doch eigentlich von den Vorsteherinnen, nicht von dem Katecheten und Ephortator erhalten."
Die Anstellung eines im Institute wohnenden Priesters unterblieb somit.
Was die religiösen Übungen anlangte, gestattete das f. e. Ordinariat: nur die Zöglinge des Instituts, die Vorsteherinnen, das Dienstpersonal dürfen der hl. Messe in der der hl. Anna geweihten Pensionatskapellc an Sonn- und Feiertagen giltig beiwohnen; die Ausspendung des hl. Altarssacramentes auf den: Krankenlager hat allzeit von Seite der Pfarre öffentlich zu geschehen; an Wochentagen soll in der Regel um 8 Uhr eine stille, an Sonn und Feiertagen aber nach der unmittelbar vorausgehenden Ephorie um 9 Uhr morgens eine hl. Scgenmesse, bei welcher die Zöglinge das Mcsslicd mit Orgclbegleitnng abzusingen haben, gelesen werden; an Samstagen und an den jedesmaligen Vortagen der Feiertage ist abends '/-^8, an Sonn- und Feiertagen aber nachmittags um 2 Uhr, ein hl. Segen sammt Litanei abzuhalten; an den vier Sonntagen, an denen die Zöglinge von Vierteljahr zu Vierteljahr das hl. Sacrament des Altars empfangen, sollte ausnahmsweise um 8 Uhr morgens eine stille Messe mit der gleichzeitigen Abspeisung der Zöglinge, nach dem Schlüsse der Ephorie aber um 10 Uhr die an den Sonntagen übliche Segenmesse gelesen werden; die hl. Beicht haben die Zöglinge nach entsprechender Vorbereitung durch den Katecheten an den betreffenden Samstagen nachmittags zwischen 5 und 8 Uhr abzulegen.