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die für die Gymnasialelassen vorgeschriebenen Lehrbücher, solange keine besseren erscheinen; für die Staatcngeschichte die für den öffent­lichen Unterricht genehmigte Geschichte von Pros. Hassler, des­gleichen auch dessen Weltgeschichte; für die Naturgeschichte die von Anneg arn, welche von Pros. Helm deshalb vorzugsweise empfohlen wurde, weil darin jede überflüssige Bemerkung vermieden war, die bei dem Unterrichte der Jugend, und insbesondere der Mädchen zweckwidrig gewesen wäre. Für Naturlchre die von Hellmuth wegen ihrer Fasslichkeit und Berstündlichkeit; für Methodik die Er- ziehungsknnde von Stapf, weil sie, wie der Universitätsprvfessor Benedict Richter in einen: Gutachten bemerkte, wegen der gemüth­lichen und fasslichen Schreibart empfohlen zu werden verdiente; für die französische Sprache die Grammaire vou.Hultier; für die italienische die von Fornasari.

In: Religionsunterrichte kamen in den drei unteren Classen die an den Hauptschulen eingeführten Neligionsbücher (Katechismen, die biblische Geschichte und das Evangeliumbüchlein) in Gebrauch. Für die oberen Classen wurden Leouhards Leitfaden, Goffines, Levnhards oder Peltzers Erklärungen in Vorschlag gebracht, weiter wurden noch Barthels Religionsgeschichte, Tanners Reich Gottes aus Erden, Nippels Schönheit der katholischen Kirche, Tomeks Handbuch zur Erklärung des größeren Kate­chismus oder Levnhards praktisches Handbuch als brauchbar bezeichnet.

Dieser Lehrplnn wurde vorderhand (1844/5) provisorisch ein­geführt. Der Schulenoberaufsicht und der Obcrvorstehnng blieb vor­behalten, etwaige Änderungen noch in Vorschlag bringen zu können. Das geschah auch. Die Antrüge, welche diesfalls gestellt wurden, änderten am Wesen des Lehrplanes wohl nichts mehr, sondern be­zweckten nur hie und da eine zweckmäßigere Vertheilung des Lehr­stoffes auf die zehn Abtheilungen und die Einführung neuer Zeugnisformulare für die nach vollendeten: Bilduugseurse aus-