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ä) Don der Anstellung einer eigenen Mvungsmeisterin für den Unterricht in der französischen Sprache.

An einer Bildungsstätte, wo Erzieherinnen für vornehme Familien des Landes und Reiches herangebildet werden, muss wohl dem Unterrichte im Französischen selbstverständlich die größte Auf­merksamkeit geschenkt werden. Wer einmal in der Lage ist, seinen Kindern eine Erzieherin zu halten, der verlangt von ihr, dass sie den Kindern die fremde Sprache so überliefere, wie sie in Besitz der Muttersprache gekommen sind. Das ist aber nicht so leicht, als es scheint. Diese Art, die Sprache zu lehren, setzt voraus, dass die Erzieherin der fremden Sprache selbst vollkommen mächtig sei. Dass aber die Zöglinge während ihres Bildnngslaufes dahin gelangen, die französische Sprache in Wort und Schrift vollständig zu be­herrschen, ist eine der schwierigsten Aufgaben, die das Pensionat von jeher zu lösen hatte. Uni dieses Ziel zu erreichen, bedarf es nicht nur bedeutender Anlagen des Lernenden, sondern auch eines fleißigen und gründlichen Studiums der Sprache nach ihrer formalen wie inhaltlichen Seite und einer fortwährenden Übung im Sprechen und Schreiben des fremden Idioms. Dass man von der Wichtigkeit dieses Unterrichtszweiges vollständig überzeugt war, beweisen die vielen Mittel, die man anwendete und anwenden wollte, um Vorzügliches zu leisten. Ursprünglich lehrte das Französische die Obervorsteherin. Im Jahre 1812 stellte man hiefür einen Meister an. Als es galt, den alten Lehrplan zu reformieren, war die n.-ö. Regierung willens, die Naturgeschichte uud physikalische Geographie in französischer Sprache ertheilen zu lassen, was aber die Studien-Hvf Commission aus pädagogisch-didaktischen Gründen nicht gestattete, sondern nur er­laubte, die Zöglinge mögen bei den Handarbeiten, dem Tanzen und im Verkehr unter einander sich der fremden Sprache bedienen. So kam man dazu, dass man an einigen Tagen der Woche bloß französisch, an den anderen bloß italienisch conversierte. Diese Mittel