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einen der schwierigsten der Unterrichtsgegenstände, in französi­scher Sprache vortragen.

Die Ästhetik wurde mit der Lehre des Stils verknüpft und

kam in 3 Stunden in der vierten Clafse zur Behandlung.

Der allgemeinen Methode fiel eine Stunde zu.

Die Assistenz bei dein Unterrichte (das betraf die Zöglinge der fünften Classe) sollte sich auf 7 Stunden belaufen und sich auf die ersten drei Classen erstrecken; 2 Stunden kamen der Religion

zu; statt der Ästhetik wurde der speciellen Methodik eine Stunde

zugewiesen; außer den Schulstunden hatten die Zöglinge die Correctur der Schülerarbeiten zu besorgen.

Für Musik sollte mehr geschehen als bisher. Bei den schwächeren und wenig begabten Mädchen hatte dieser Unterricht nach Verlauf von zwei Jahren ganz aufzuhören.

Was die Aufnahmeprüfung anlangt, so sollte dabei mit größter Strenge vorgegangen werden. Nur talentvolle Schülerinnen, hieß es, seien zu berücksichtigen. Die talentlosen aber, die bereits Auf­nahme gesunden hatten, sollten unnachsichtlich aus der Anstalt entfernt werden.

Die Obervorsteherin legte dem Commissions-Protokoll noch einen Bericht bei, der des Interessanten manches enthält: der mündliche Vortrag, der im 10. Schuljahre auftritt, also im 20. Lebensjahre der Zöglinge, tomme viel zu spät; Gewöhnung an Arbeitsamkeit und der daraus erzielten Ordnung ist bei der Bildung der weiblichen Jugend uncrlässlich; die älteren Zöglinge sollen für sich und für die jüngeren die Wüsch und Kleidungs­stücke selbst verfertigen; daher seien die von der Schule frei bleibenden Vormittagsstunden nicht zum Privatstudium (Selbst­studium), sondern zur Handarbeit zu verwenden; das Tanzen habe nur den Zweck, die Zöglinge im anständigen Gehen, Grüßen u. dgl. zu üben und nicht etwa künstliche Tänze einzulernen; der Lehrplan sei für Mädchen mit sehr guten Fähigkeiten berechnet; Mädchen,