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die von Natur aus gut beanlagt sind, vermögen nur bei großem Fleiße zu genügen; Zöglinge mit schwachen Fähigkeiten befriedigen auch bei größter Anstrengung nicht; mit diesen sei es ein wahres Kreuz; sie halten sich stets zurückgesetzt, fühlen sich unglücklich, lernen keinen Gegenstand ordentlich und werden zu nichts brauchbar. Für diese unglücklichen Geschöpfe, schlug die Obervorsteherin vor, möge der Unterricht auf das für Erzieherinnen Unentbehrlichste beschränkt werden, wozu sie gründliche Kenntnisse der deutschen und französischen Sprache und Fertigkeit im Schreiben und in der Musik rechnete.

Die an dem Lehrplane vorgenommenen Änderungen erwiesen sich als zweckentsprechend. Trotzdem musste er noch ein weiteres Jahr erprobt werden, ehe man an eine definitive Feststellung aller darin enthaltenen Satzungen dachte.

Das Ministerium verlangte überdies, dass die Zöglinge der 5. Classe nicht nur dem Unterricht der Lehrer und Lehrerinnen in mehreren Stunden die Woche beiwohnen und das Lehrverfahren bei den einzelnen Gegenständen beobachten, sondern dass sie auch häufige Übungen im Unterrichten anstellen und unter der Leitung der betreffenden Lehrer fleißig Probelektionen ertheilen.

k) Won der F-ausordnung.

Nachdem man angefangen hatte, die alte Lchrversassung zu ändern, so stellte sich sehr bald das Bedürfnis ein, auch die Haus­ordnung einigen Veränderungen zu unterziehen. Diese erneuerte, provisorische Hausordnung gab Bestimmungen, die sich zunächst auf den wissenschaftlichen Unterricht erstreckten, wie z. B. dass kein Zögling von der Erlernung der vorgeschriebenen, d. i. obligaten Gegenstände ausgenommen, keine Unterrichtsstunde versäumt werden dürfe u. dgl. In den Bestimmungen des zweiten Theiles nimmt sie auf die Bildung des Herzens und Gemüthes der Mädchen