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Rücksicht. Deshalb schärft sie ein:Sämmtliche Lehr- und Er­ziehungsorgane sollen zur Bildung des Herzens der Zöglinge alles Mögliche beitragen."

Die Zöglinge sollen mit ihren natürlichen Anlagen, Neigungen .und Gewohnheiten bekannt gemacht werden."

Bei der Behandlung der Zöglinge müssen die Temperamente beachtet werden."

Das Ehrgefühl der Zöglinge muss geweckt werden, daher auch öffentlicher Tadel oder öffentliche Ahndung selten anzu­wenden sind."

Von der Ordnung im Hause, daher vom Morgengebet, dem Frühmahl, dem Kirchgang, der Vorbereitung zur Schule, dem Privatstudium, von den Sprachen und Exercitien, der Mittags­tafel, der Erholung, dem Abendgebet, der Nachtruhe und dem Einlasse von Besuchen redet diese Hausordnung in ihrem dritten Theile. Der vierte, fünfte und sechste handelt von den Ausgängen der Zöglinge, der Privatökonomie, der Krankenpflege, der Tages­und der Studienordnung.

Den größten pädagogischen Wert dieser Hausordnung darf man wohl darin erblicken, wie sie die Zöglinge gruppiert.

Sämmtliche Zöglinge gliedern sich in vier Rotten, sogenannte Kameraden, deren jede von einer Untervorsteherin überwacht und beaufsichtigt wird. Damit das zweckmäßig und leicht genug geschehen könne, ist schon bei der Herrichtung des Gebäudes zu Jnstitutszwecken Rücksicht genommen worden. Das Zimmer, das jede Untervorsteherin bewohnt, hat eine solche Lage, dass es mit den Schlafzimmern der Zöglinge einerseits, und mit der Kamerade, d. i. jenes Zimmer, wo sich die Zöglinge den Tag über in den vom Unterrichte freien Stunden aufhalten, andererseits in Verbindung steht. Nebenan hat jede Kamerade ihr eigenes Clavierzimmer, und neben diesem ist auch das Zimmer für das jeder Kamerade zugetheilte Stuben­mädchen angebracht.