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von den Zöglingen geliebt und verehrt, wie ein Vater von seinen Kindern.

8) Von den Instructionen.

Da das Pensionat in seiner Entwicklung und Ausgestaltung immer vorwärts schritt, so wurde auch in dem gleichen Maße die Leitung der Anstalt schwieriger und verwickelter. Diesem Umstände sollte einigermassen abgeholfen werden. Zu diesem Ende wurden eigene Jnstructionen erlassen, in denen die Pflichten und der Wirkungskreis des Lehr-, Erziehungs- und Dienstpersonals genau verzeichnet waren.

Il) Won der Ävkcgung der Lel-rvefähignngsprüfung.

Hinsichtlich der Ablegung der Lchrbefähignngsprüfung ordnete das Ministerium an,*) dass den Zöglingen der obersten Classe, welche von der Institutsvorstehnng als vollkommen ausgebildet bezeichnet wurden, gestattet werde, sich im zweiten Jahre dieser Classe schon mit Schluss des ersten Semesters nnd ausnahmsweise- selbst noch früher, der statutenmäßigen Haupt- und Befähigungs­prüfung aus den vorgeschriebenen Lehrfächern, insbesondere aus der theoretischen und praktischen Lehr- und Erziehungsmethode zur Er­langung des Befähigungszcugnisses zu unterziehen.

Derjenige Zögling, der zu dieser Prüfung noch nicht genügend vorbereitet war, oder sie nicht vollkommen bestanden hatte, musste sie spätestens am Schlüsse des zweiten Semesters ablegen, beziehungs­weise wiederholen. Zu einer weiteren Verschiebung der Prüfung war unter Umständen, die Berücksichtigung verdienten, die Genehmigung der Statthalterei einzuholen.

Aufgabe der Institutsvorstehnng war es, den geprüften Zög­lingen, sobald als möglich, Stellungen als Erzieherinnen zu ver-

*) Das geschah anlässlich des Statthalterciberichtes v. 12. Juni 1855, Z. 26395.