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des Civil-Mädchen-Pensionats von größtem Belange und sogar von einem Einflüsse, der bald die Schöpfung Kaiser Josefs II. neuerdings in Frage gestellt hätte.

Am 6. December 1868 eröffnete das Ministerium für Cultus und Unterricht der Statthaltern, dass, sobald im verfassungs­mäßigen Wege die Grundsätze für das Volksschulwesen festgestellt sein werden, zuvörderst zur Ausführung derjenigen Einrichtungen geschritten werden sollte, welche die Lehrerbildung betreffen. Für die Bildung von Lehrerinnen wurden abgesonderte Staatsanstnlten mit vierjährigem Curse, Übungsschule und Kindergarten geplant, und in Bezug auf Lehrstoff und Lehrziel sollten diese Anstalten eine derartige Einrichtung erhalten, dass sie nicht bloß Lehrerinnen, sondern auch Erzieherinnen heranbilden konnten. Eine solche Anstalt, die auf Kosten des Staates errichtet und erhaltet! werden sollte, wurde für das Jahr 1869 für Wien in Aussicht gestellt. Unter solchen Umstünden drängte sich die Frage auf, ob es künftig gerechtfertigt wäre, das Civil-Müdchen-Pensionat, dessen Erhaltung einen bedeutenden Auf­wand verursachte, überhaupt noch fortzuführen, da die Zwecke, die es erfüllte, vollständig durch das neue Institut erreicht werden konnten. Überdies zog man noch in Erwägung, ob nicht diese Zwecke durch die Aufhebung des Internats besonders dann noch besser gefördert werden würden, wenn ein Theil des für das Civil- Mädchen-Pensionat in Anspruch genommenen Staatsaufwandes zu Stipendien für Staatsbeamtenstöchter in Verwendung käme, die, mit den erforderlichen Anlagen ausgestattet, dein Lehr und Er­ziehungsberufe sich widmen wollten.

In dein Berichte vom 25. Juni 1869 sprach sich die Statt­halterei für den Fortbestand des Civil-Mädchen-Pensionats aus, doch sei, nach der Meinung des Schulraths Becker, die zu errichtende Bildungsanstalt für Lehrerinnen mit dem Pensionat durch Zulassung von externen Schülerinnen neben den Hauszöglingeu zur Theilnahme an dem Unterrichte und durch Organisierung des Gesammtunterrichtes