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nach den Forderungen der neu zu errichtenden Bildungsanstalt für Lehrerinnen in eine gewisse Wechselwirkung zubringen, damit einerseits dem Pensionat der Erfolg seines Wirkens erleichtert und in ver- lässlicher Weise controlliert werde, anderseits der neuen Bildungs­anstalt die Mittel zugeführt werden, wodurch sie neben Lehrerinnen an Volksschulen auch Erzieherinnen ausbilden könne. Erst dann, wenn die neue Bildungsanstalt in der bezeichneten Verbindung ihre Erfolge ersichtlich gemacht hat, könne die Frage, ob das Internat im Pensionat aufzuheben sei, eine sichere Grundlage für die Discussion erhalten.

Mit noch mehr Entschiedenheit trat für den Bestand der Anstalt der Statthaltereileiter, Baron Weber, in seinem Rcsnmo ein. Die Leistungen des Instituts, bemerkte er, haben sich im allgemeinen bewährt; die Nachfrage um Erzieherinnen aus dem k. k. Civil- Mädchen-Pensionat ist so groß, dass dem Bedarf nicht Genüge ge leistet werden könne; der Charakter der Pensionärinnen werde früh­zeitig entwickelt und gestählt; eine solche Gelegenheit kann eine Bildungsanstalt für Lehrerinnen nicht bieten; die Pensionats-Zöglinge seien allseitiger gebildet, insbesondere in Sprachen, Musik, Zeichnen und den feineren weiblichen Umgangsformen, als das bei einem vierjährigen Bildungscurs der Fall sein dürfte und bei Zöglingen, die armen Familien angehören oder gar solchen, die von auswärts kommen und in Familien Unterkunft suchen, die sich mit Zimmer­vermietung und Kostgebung behelfen müssen; die Stiftplätze ge­währen für Erziehung und Unterricht eine sicherere Grundlage als Handstipendien; der stiftungsmüßige Zweck des Pensionats könne durch Handstipendien nicht erreicht werden, weshalb auch eine anderweitige Verwendung der Geldmittel, welche diesem Zwecke ge­widmet sind, nicht zulässig erscheine. Die Vereinigung einer solchen Anstalt mit dein Pensionat soll vorerst der Erörterung von Fach­männern überlassen bleiben. *)

*) Act. d. Minist. Nr. 5685 6x 1869.