87

Im Jahre 1871 verlangte der Reichsrath von der k. k. Regie­rung hinsichtlich der Frage, ob der Fortbestand der bisherigen Be­ziehungen des Staates zum Civil-Müdchen-Pensionat in Wien nothwendig und zweckdienlich sei, bestimmte Mittheilungen.*)

Während die Regierung, die Statthalterei und der n.-ö. Landes- ausschnss die Stipendienangclegenheit reiflich überlegten** » und auch über das Sein und Nichtsein der Anstalt verhandelten, fand sich am 12. Juni 1872 auf die Bitte der Obervorstcherin Helene Freun von Rodiezky Ihre Majestät, die Kaiserin Elisabeth, bewogen, das Protectorat über das k. k. Civil-Mädchen-Pensionat zu über­nehmen. ***)

Um diese Feit beschäftigte den u.-ö. Landesausschuss noch eine zweite Stipendienangelegenheit. Für die Laudesfreiplätze der Militär- Bildungsaustalten höherer Kategorie hatten sich seit einiger Zeit keine Aspiranten gemeldet; deshalb sollten drei dieser Plätze Officiers- töchtern, die sich dein schrämte widmen und den sonstigen Be­dingungen zur Ausnahme in das Internat für Lehramtseaudidatinnen entsprechen, gewidmet werden.

Unter den Anträgen, welche der n.-ö. landesausschuss wegen Errichtung eines Internats als Vorschule für die Lehrer-Bildungs­anstalten dem Landtag stellte, heißt es suU 10: Das Ministerium sei dringender! ersuchen, dass es das Civil-Mädcheu-Pensionat in eine Bildungsanstalt für Lehrerinnen an öffentlichen Volks- und Bürger­schulen umwandle. In einer Zeit, wird in der Motivierung dieses Antrages betont, wo alle Kräfte vereinigt werden müssen, um den öffentlichen Unterricht zu heben, seien die Erfolge des Pensionats höchst winzig, da es 6 bis 8 Gouvernanten für wohlhabende Familien sind, welche das Produet eines ganzen Jahres darstellen. Nimmt

*) Act. d. Minist. Nr. 8875 ex 1871.

**) Act, d. Minist. 'Nr. 3339 und 7033 ex 1872.

***) Act. d. Minist. Nr. 7041/472 ex 1872.