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man an, dass hohe Handstipendien ü 300 fl. errichtet werden, so ergäbe sich die Möglichkeit, mit dem bisherigen Aufwande anstatt 36 nicht weniger als 88 im Sinne der ursprünglichen Stiftungen ausgewählte Mädchen zu betheilen. Gäbe man diesen Handstipendien die Dauer von vier Jahren, so könnten mittels dieser vorn Staate und vorn Lande jetzt geleisteten Beiträge allein jährlich 22 befähigte Lehrerinnen und zwar nach der Natur der Stiftungen größtentheils aus dem Kreise der minderbemittelten Bcamtenfamilieu herangezogen werden. Eine solche Umwandlung liege auch im höchsten Interesse der Stiftzöglingc selbst. Einerseits habe ein Stipendium von 300 fl. für Beamtenfnmilien und die Töchter selbst einen beträchtlich höheren Wert, als der gegenwärtig viel kostspieligere Vorgang, bei welchem es der Tochter ganz unmöglich gemacht ist, zugleich eine Stütze der Familie, eine Hilfe der Mutter in der Wirtschaft zu sein, und andererseits ist das thatsächlich Erreichbare, die Stellung einer Gouvernante in einem Herrschaftshause, nichts, das sich an Wert vergleichen ließe mit der selbständigen und zur Pension berechtigenden Stellung der öffentlichen Lehrerin. Indem aber für ein besseres Los der Stiftzöglinge gesorgt und zugleich eine größere Anzahl Mädchen betheilt wird, würde gewiss den ursprünglichen Stiftungs­absichten bestens entsprochen werden. Insbesondere scheint das bis­herige Alter zur Ausnahme (zwischen dem 8. und 10. Jahre) als entschieden zu tief gegriffen, weil dadurch die Kinder ihren Eltern ganz entfremdet werden.

In dem Motivenbcrichte zu dem Antrage betreffs des Internats sprach sich der Laudesausschuss dahin aus, dass es vielleicht nach genauer Erwägung aller Umstände am zweckmäßigsten wäre, das Internat des Civil-Mädchen-Pensionats als solches beizubehalten und das Lehrziel zu ändern. *')

*) Act. d. Mimst, für Cnlt. u. Unt- Nr. 13689 ex 1872. Aus den Protokollen über die Coinitesitzniigen ist ersichtlich, dass sie am 10., 17. und 24. Jänner und 21. Februar stattgefunden haben. Die Mitglieder, die an