89

Bon der geplanten Auflösung ist man somit wieder abgekommen. Am 12. December 1872 wurde der Landesschulrath aufgefordert,*) in Rücksicht auf das Civil - Mädchen - Pensionat Berathungen zu pflegen, wobei sein Fortbestand in der Art bezeichnet wurde, dass es die Bestimmung erhalte, zunächst Lehrerinnen für Volks- und Bürgerschulen, außerdem aber auch Privat-Erziehcrinnen zu bilden, und sonach neben der Anstalt bei St. Anna als zweite Staats­anstalt in Wien zur Bildung von Lehrerinnen und Erzieherinnen zu bestehen habe. Das Internat blieb aufrecht erhalten, jedoch wurde die Aufnahme externer Lehramtszöglingc in der Weise wie bei anderen Staatsanstalten zugelassen. Die internen Zöglinge sollten neben dem Reifezeugnis noch ein zweites erhalten, durch das sie für den Beruf einer Privaterzieherin als befähigt erklärt werden. Die Einrichtung des Internats sollte die Möglichkeit bieten, die Zöglinge namentlich durch vermehrten Unterricht in der Musik und in den fremden Sprachen zu tüchtigen Erzieherinnen zu bilden, ohne den Kostenpunkt wesentlich zu alterieren.

Eine Übungsschule uud eine besondere Classe vorbereitender Natur, mit denen die Anstalt in Verbindung zu bringen war, sollten errichtet und ein alle Verhältnisse des Pensionats berücksichtigendes Statut sammt Lehrplänen und Hausordnung entworfen werden.

Mit dieser Reorganisation betraute der Landesschulrath ein Comitö; nachdem dieses das Pensionat in Augenschein genommen hatte, kam es zur Überzeugung, dass weder die vorhandenen Räum­lichkeiten, noch die Anzahl der Lehrer und Lehrerinnen ausreichte, um die beabsichtigte Neugestaltung durchzuführen. Es einigte sich daher über folgende Vorfragen:

«

diesen Berathungen theilnahmen, waren: Pros. Sueß als Obmann, Or. Schrank, V. Prausek, Dr. Fried. Dittes, der Prälat Leop. Stöger, Graf Salburg uud Oberbaurath Trojan.

Zuschrift an den Statthalter in Wien v. 12. Decemb. 1872.