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1. Die Zahl der internen Schülerinnen soll nicht unter den gegenwärtigen Stand (72) gebracht werden, weil sonst die Kosten unverhältnismäßig steigen würden.

2. Interne Schülerinnen sollen erst von der 5. Classe der Volksschule an und nicht in einem Alter aufgenommen werden, wo das zwölfte Lebensjahr bereits überschritten ist.

3. Die Übungsschule soll eine vollständige, d. i. achtelassige sein. Dazu sind dann erforderlich : 4 Lehrzimmcr für die Lehrerinnen- Bildungsanstalt, 1 für die Borbereitungsclasse, 8 für die Übuugs- schule, 1 Direetorswohnung, 1 Conferenzzimmer, 1 Lehrmittelzimmer, 1 Kanzlei, 1 Wohnung für den Schuldiener. Für das Internat: 5 Schlafsäle, 5 Kameraden, 2 Spielsäle, I Speisesaal, 1 Tanzsaal, 5 Musikzimmer, 3 Schulzimmer für den Sprachunterricht und außerdem Wohnräume für die Vorsteherin, für einige Lehrerinnen und eine größere Zahl von Nebenlocalitäteu.

4. Der externe Charakter der Anstalt soll anerkannt, die Selbständigkeit der Lchrerinnen-Bildungsanstalt durchgeführt werden und der Zubau so beschaffen sein, dass die neue Austalt den internen Zöglingen durch eine Vcrbinduugsthür, den externen aber von der Straße aus zugänglich sei.

Dieses Project lehnte das Ministerium vorderhand ab. Es vertagte diese ganze Rcorganisationsangclegenheit bis zu Beginn des Schuljahres 1874/75. *)

*) Das Ministerium hielt die ausdrückliche Anerkennung des externen Charakters der Anstalt für unnöthig. Dagegen sollte der Landesschulrath in Erwägung ziehen, ob zur Aufnahme als interner Zögling nebst anderen nothwendigen Bedingungen auch das zurückgelegte 1t. Lebensjahr festzusetzen sei. Für die Übnngsschule genügten drei Classen. Bon einer zweiten Directors- wohnung musste abgesehen werden, weil der etwaigeLehrdirector" nicht in der Anstalt wohnen würde. Spielsäle und eigene Schulzimmer für den Sprach­unterricht schienen entbehrlich und Naturalwoynnngen für Lehrerinnen nur insoweit nöthig, als eine oder die andere zugleich zur Aufseherin der internen