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Bald darauf erstattete die n.-ö. Landesschulbehörde neuerdings ihre Vorschläge. Der Referent dieser Angelegenheit, der damalige Landesfchulinspector, Dr. Georg Ullrich, beantragte, dass mit Be­ginn des Schuljahres 1874/75 für die drei unteren Classen (sechs Jahrgänge) der Normallehrplan für die 3., 4., 5., 6., 7. und 8. Classe der achtclassigen Mädchenschulen maßgebend sei; denn da könnte mit Rücksicht auf die geringe Schülerzahl eine Reduction der im Normal­lehrplan den einzelnen Fächern zugewiesenen Stunden eintreten, um so ohne Überbürdung der Zöglinge Zeit für den Unterricht in den fremden Sprachen und in der Musik zu gewinnen.

In dem 1. Jahrgange der 4. Classe sollte der Lehrplan des 1. Jahrganges der staatlichen Lehrerinnen-Bildungsanstalten für Religionslehre, Pädagogik, Unterrichtssprache, Geographie, Ge­schichte, Arithmetik, geometrische Formenlehre, Naturgeschichte, Naturlchre und Schreiben vollständig durchgeführt werden und in dem 1. Jahrgange der 5. Classe der des 3. Jahrganges der staat lichen Lehrerinncn-Bildungsanstalten, soweit es die Vorkenntnisse der Zöglinge und die Verhältnisse des Instituts gestatten. Der Religionslehrer des Instituts, Pros. Johann Menda, und Mitglieder des Lehrkörpers der staatlichen Lehrerinnen Bildungsanstalt mussten den Unterricht in den oben bezeichneten Fächern übernehmen. In erziehlichen Angelegenheiten hatte sich die Oberoorsteherin an die Landesschulbehörde, in rein ökonomischen aber an die Statthalterei zu wenden. Zwei Hauptlchrerstellcn, eine für Pädagogik, deutsche Sprache und Geschichte, die andere für Naturgeschichte, Mathematik und Physik sollten errichtet werden.

Diesen Anträgen stimmte das Ministerium zu.

Zöglinge für Musik und Sprachen bestellt werden sollte. Weiter erhielt der Landesschulrath noch den Auftrag, für die laufenden Kosten der gesaunnten Anstalt einen genauen Boranfchlag abzufassen. (Act. d. Minist. 5895/5991 ox 1873.)