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Die kaiserliche Resolution vom 2. August 1874 nahm diese Anzeige zur Kenntnis und forderte zugleich auf, dass in Erwägung gezogen werde, ob nicht auch im nächsten Schuljahre in der 5. Classe der erweiterte Unterricht wie in der 4. ertheilt werden könnte. *)

Man übertrug Pädagogik, Unterrichtssprache, Geographie, Geschichte und die Leitung der Hospitier-Conferenzen in der 4. und 5. Classe dein Hauptlehrer Eduard Weinzierl, die specielle Methode der Elementarclasse dem Übungsschullehrer der Lehrer- Bildungsanstalt zu St. Anna, Franz Branky, **) Arithmetik und geometrische Formenlehre (in der 4. und 5. Classe mit 11 Stunden) dem Hauptlehrer Johann Clima und die Naturgeschichte (mit 4 Stunden) dem Hauptlehrer Ludwig Jeitteles. ***) Die übrigen Lehrgegenstände wurden von den bisher in Verwendung stehenden Lehrern und Lehrerinnen gelehrt.

Im wesentlichen konnten also die Zöglinge des Civil-Mädchen- Pensionats im Schuljahr 1874/5 nach den Satzungen des Organi­sation - Statuts für Lehrer- und Lehrerinnen - Bildungsanstalten unterrichtet werden und nach Vollendung des Curses sich der Reifeprüfung unterziehen.

d) Aas Statut des k. k. Givit-Mädchen-Wenstonats.

Alle diese Neuerungen, Veränderungen, Reformen, die durch das Reichs-Volksschul-Gesetz im Pensionat hervorgerufen wurden, sollten durch ein eigenes Statut bestimmte Form und Gestalt er­halten. Bereits im Juli 1874 legte der Statthalter von Nieder- österreich das von dem n. ö. Landesschulrathe zu diesem Behufe aus­gearbeiteteProject" dem Ministerium vor.

*) Act. d. Minist. 10812/3154 ex 1874.

**) Act. d. n.-ö. Landesschulrathes Nr. 667 ex 1875.

***) Act. d. Minist. Nr. 12629, 12655, 12843, 4984 ex 1874.