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Der Vorbereitungscurs vermittelt den Zöglingen die zur Auf­nahme in den 1. Jahrgang des vierjährigen Bildnngscurses er­forderlichen Kenntnisse, sowie eine angemessene Vorbildung in fremden Sprachen, in weiblichen Handarbeiten, im Gesang und Clavierspiel.

Der Bildnngscnrs hat die Aufgabe des k. k. Civil Mädchen- Pensionates zum Abschluss zu briugcu.

Der Lehrplan für den Vorbcreitungsenrs sowie die Lehrpläne für den Unterricht in den fremden Sprachen, in den weiblichen Handarbeiten und im Clavierspiel für den Bildungscurs sind von der Obervorsteherin unter Zuziehung der betreffenden Lehrpersonen zu entwerfen und der Genehmigung des Unterrichtsministers zu unterziehen. Für den Unterricht in den übrigen Lehrgegcnständen des Bildnngscurses, sowie hinsichtlich der Unterrichtsmethode, der Lehrbücher, Confercnzcn, Prüfungen und Zeugnisse gelten! die für die öffentlichen Lehrerinnen - Bildungsanstalten bestehenden Vorschriften.

8 11. Die Zöglinge werden bis auf weitere Anordnungen in drei Abtheilungen geschieden. Jede derselben zcrsällt in zwei Jahrgänge.

Das Aufsteigen in eine höhere Abtheilung findet nach je zwei Jahren, in die einzelnen Jahrgänge alljährlich statt, so dass in einem Schuljahre der I. Jahrgang des Vorbereitnngscnrses, der I. und 3. Jahrgang des Bildnngscurses, in dein nächstfolgenden Schuljahre der 2. Jahrgang des Vorbereitnngscnrses, der 2. und 4. Jahrgang des Bildnngscurses activiert sind.

8 12. Die Entlassung und Ausschließung der Zöglinge erfolgt nach den Bestimmungen der Hausordnung.

8 13. Der regelmäßige Austritt erfolgt spätestens zwei Atonale nach Ablcgung der Reifeprüfung.

Ein längeres Verweilen im Pensionate kann über Antrag der Obervorsteherin vom Unterrichtsminister gestattet werden.

Bei dem Übertritte in das Berufsleben erhalten die Stift- zöglinge einen Ausstattnngsbetrag.