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Was sie übersehen haben, was falsch aufgefasst worden ist, u. dgl., darüber erhalten sie vom Übungsschullehrer und der Obervvrsteherin Aufklärung und besseren Bescheid.

Im vierten Jahrgange werden die Zöglinge mit der speciellen Methodik jedes Untcrrichtsgegenstandes bekannt gemacht. In der theoretischen Pädagogik lernen sie die für die Geschichte der Pädagogik bedeutsamen Stätten und Personen und die gesetzlichen Bestimmungen des vaterländischen Schulwesens der Gegenwart kennen.

Zur praktischen Ausbildung dienen die Lehrversuche und die Probelectionen. Drei Stunden in der Woche sind den ersteren, zwei den letzteren gewidmet.

Zu den Lehrversuchen werden die Zöglinge im Anfange des Schuljahres in zwei, später in drei, und wenn die specielle Methodik jedes Gegenstandes abgeschlossen ist, in fünf Gruppen, je eine für jede Classe, getheilt. Da stellt sich bei 34 Zöglingen die günstige Gelegenheit ein, dass fast wöchentlich jeden die Reihe trifft, eine Lection ertheilen zu müssen. Um die Zöglinge nicht durch Viel- schreiberci zu überbürden, wird für die Lehrversuche keine schriftliche Präparation verlangt, ausgenommen, ein Zögling läge ausfallende Nachlässigkeit an den Tag. Dass ab und zu ein Hospitieren auch im vierten Jahrgange stattfinden kann und im Falle der Erkrankung eines Lehrers oder einer Lehrerin die Zöglinge dieses Jahrganges zur Aushilfe herangezogen werden, ist wohl selbstverständlich.

Die Probelectionen werden unter Beisein der Obervorsteherin, des .Hauptlehrers für Pädagogik, des betreffenden Fachlehrers und des Übungsschullchrers, beziehungsweise der Übungsschullehrerin, abgehalten. Für diese Übungen wird eine schriftliche Präparation verlangt. Um im Geiste des Organisations - Statutes diese Probe- lectivnen so segensvoll als möglich zu gestalten, wird alles Schablonenhafte, jeder Mechanismus, alles, was auf Abrichtung oder bloße Reproduktion hinausliefe, fern gehalten. Nach den