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Grundsätzen, welche die Zöglinge in der allgemeinen Pädagogik, in der speciellen Methodik und bei den Musterlectionen sich angeeignet haben, arbeiten sie ihre Themata selbständig aus und legen sie zur Begutachtung dein Übungsschullehrer, beziehungsweise dem Fach­lehrer oder der Obervorsteherin vor.

In der Recensions-Conferenz werden die Probelectionen nach ihren Vorzügen und Schwächen besprochen. Der Zögling, welcher die Lection ertheilt hat, gibt an, was ihm selbst während des Unterrichtes an seiner Lehrthätigkeit aufgefallen ist, wie z. B., ob er den Lehrgang eingehalten hat, u. dgl. Die übrigen Zöglinge beurtheilen, was ihrer Meinung nach an der Lection auszusetzen sei, wobei demjenigen, der unterrichtet hat, nicht unbenommen bleibt, unberechtigte Ausstellungen zurückzuweisen. Der Übungsschullehrer (Übungsschullehrerin) fügt bei, was etwa noch zu bemerken sei, desgleichen die übrigen Mitglieder des Lehrkörpers, die der Lection beigewohnt haben.

Der Lehrkörper sieht daraus, dass diese Conferenzcn nicht in eitles Kritisieren ausarten.

So werden auch diese Stunden, wo man in der That die Fehler und Schwächen, die Irrthümer nnd Müngel der Zöglinge aufdecken muss, ihnen zum Heile und Segen, und nicht zum Unmuthe und zur Verstimmung.

In dieser Weise macht man heutzutage die Zöglinge mit der Lehrkunst vertraut.

Über den Unterricht in der Sprache finden sich in den bezeichneten Berichten ganz schätzenswerte Winke.

Hinsichtlich des Lesens verlangte die Studien-Hof-Com­mission,*) dass auf richtige Aussprache und Tonmessung gesehen werde. Unter Tonmessung verstand die ältere Pädagogik das, was man heutzutage unter sinnrichtigem, wohlbetontem Lesen versteht.

*) Dortrag der vereinigten Hofkanzlei v. 20. Mai 1786.

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