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den Stadtschulen. Die Stnndeneintheilung des Pensionates aus dein Jahre 1787 führtSchönschreiben mit Verbessern" zweimal die Woche auf, eine Stunde war demPrvbcschreibcn" gewidmet, worunter nicht das Dictandoschreibcn zu verstehen ist, denn für das waren zwei Stunden die Woche angesetzt.*)

Die Methode, nach der dieser Gegenstand betrieben wurde, war äußerst einfach und mechanisch. Eigene Vorschriften gab es, nach denen sich die Zöglinge im Nachahmen und Nachmachen richteten. **) Da die Probeschriften im Jahre 1826 nicht befriedigten, trat eine Vermehrung der Unterrichtsstunden ein.***) Im Jahre 1844 ließen die Schönschriften in Bezug auf Festigkeit vieles zu wünschen übrig. P)

Noch weniger findet sich über den Betrieb des Rechen­unterrichtes, und dieses Wenige ist hier ohne Belang.

Manchem Wechsel war der Unterricht in der G esch ichte unter­worfen. Als bei dem ersten Entwürfe Ich) für die Errichtung des Pensionates vaterländische Geschichte beantragt wird, erinnerte die vereinigte Hofstetle, dass auch die allgemeine Weltgeschichte Berück­sichtigung finden möge. Dieser Anschauung pflichtete auch Kaiser Joses bei. In den Drcißigerjahren kam man bei dieser Disciplin über die dürftigsten Umrisse nicht hinausch-sch) Der damalige Schulen- obernufseher trug sogar Bedenken, die Weltgeschichte lehren zu lassen, weil ihm kein brauchbares Buch dafür bekannt war; er beantragte daher, dass die Weltgeschichte außer den Schulstunden gelesen werde. Im Jahre 1850 kam man gar auf die Idee, die allgemeine

*) Act. d. Pens. Nr. 1 ex 1787.

**) Act. d. Statth. Nr. 4 ex 1823.

***) Bortrag d. Stud.-Hof-Com. v. 2. Sept. 1826 und Act. Nr. 1074/266 ex 1827

1) Bortrag d. Sind. Hof-Com. v. 13. Jänner 1844.

11) Bortrag d. Stud.-Hof-Com. v. 17. Mai 1786.

111) Bericht der Regierung an die Sind. Hof-Com. v. 20. Jänner 1831.